Mittwoch, 12. September 2018

Zum Stand der EU-Urheberrechtsreform


"[...] Kommt die Reform durch, könnte künftig schon das Teilen einer Überschrift abgestraft werden. Freies Teilen von Informationen und Nachrichten wird so zum Ratespiel: Wer schafft es, aus einer halben Überschrift auf den Inhalt eines Artikels zu schließen? Für Leserinnen und Leser von Nachrichtenseiten bringt das Leistungsschutzrecht somit absolut nichts. Es schränkt sie im Gegenteil weitreichend ein. Wenn eine Plattform keine Lizenzen an einem Artikel hat, könnte es sogar sein, dass schon die Linkvorschau auf Twitter oder bei WhatsApp nur noch einzelne Wörter enthalten darf. [...]"
Lisa Hegemann, ZEIT online 12.9.18

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