Posts mit dem Label Grundrechte werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Grundrechte werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 26. April 2026

Heribert Prantl: Es gibt ein Recht auf ein analoges Leben

 Süddeutsche Zeitung 26.4.2026 Prantls Blick

https://www.sueddeutsche.de/meinung/prantls-blick-smartphone-alter-gefahr-ueberwachung-li.3473460?reduced=true

es gibt ein Recht auf ein analoges Leben. Es gibt dieses Recht, auch wenn es tagtäglich und millionenfach missachtet wird. Es gibt dieses Recht, auch wenn so getan wird, als sei der Mensch nur dann ein richtiger Mensch und Bürger, wenn er digital unterwegs ist – wenn er also ein Smartphone mit sich führt und im Internet zu Hause ist. Es gibt dieses Recht, weil es aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und aus dem Gleichbehandlungsgebot folgt. Es gibt dieses Recht, auch wenn die Terminbuchung bei Behörden oder beim Arzt immer öfter nur noch online funktioniert. Es gibt dieses Recht, auch wenn Theater- und Konzertkarten nur noch online erworben werden können. Es gibt dieses Recht, auch wenn die Deutsche Post ihre Packstationen so umgerüstet hat, dass man sein Paket nur dann noch abholen kann, wenn man ein Smartphone mit extra installierter Post- und DHL-App hat.

Es gibt dieses Recht auf ein analoges Leben, auch wenn die Deutsche Bahn es leugnet und Kunden, die ohne Handy unterwegs sind, wie lästige Störer behandelt, die bei jeder Bahnfahrt nachhaltig abgeschreckt werden sollen. Die Deutsche Bahn hat ihre Bahncard komplett auf digital umgestellt. Und Fahrkarten an Bord kann der Kunde nicht mehr beim Zugpersonal kaufen, sondern nur noch dann, wenn er die Bahn-App „DB Navigator“ installiert hat. Schnelle und verlässliche Informationen über Verspätungen, Anschlüsse oder die aktuelle Wagenreihung erhalten nur Handy-Nutzer.

Die Grundversorger, also die Behörden und die Unternehmen der Daseinsvorsorge, stehen in der Verantwortung, ihre Dienste allen Menschen gleichermaßen zugänglich zu machen: Die Nutzung der Infrastruktur und die Teilnahme am öffentlichen und am gesellschaftlichen Leben darf daher nicht quasi unter Smartphone-Vorbehalt stehen. Das ist rechtswidrig. Es gibt ein Recht auf ein analoges Leben; es ist ein noch ungeschriebenes Grundrecht. Dessen Missachtung irritiert und beschwert nicht nur viele alte und sehr alte Menschen, für die „die Welt von Computer, Smartphone & Co ein undurchdringlicher Dschungel“ ist, wie das die Caritas formuliert. Die Missachtung des Rechts auf ein analoges Leben empört auch Technikkenner und Technikliebhaber, die die Gefahren der Digitalität gut kennen und daher vor dem Digitalzwang und der damit verbundenen Überwacherei warnen – wie der Verein Digitalcourage und das Netzwerk Datenschutzexpertise.

Der Bundespräsident hat einen „bundesweiten Ehrentag“ ausgerufen. Er soll in vier Wochen stattfinden: Am 23. Mai wird nämlich das Grundgesetz 77 Jahre alt. Gut wäre es, dem Land und seiner Verfassung eine Diskussion zu schenken – eine Diskussion, die schon lange fällig ist: Es gibt ein Recht auf ein analoges Dasein. Die Diskussion sollte davon handeln, wie es künftig geachtet und beachtet wird. Wer glaubt, ein Grundrecht auf ein analoges Leben sei unmodern und überflüssig, der wird sich eines Tages auch damit abfinden müssen, dass es keine Geldautomaten und kein Bargeld mehr gibt. Das will ich mir lieber nicht vorstellen.

(Links und Hervorhebungen von Fonty hinzugefügt)

Sonntag, 28. Januar 2024

Verwirkung von Grundrechten

 Art. 18 GG

Art 18 

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen

Zum Verfahren:

Samstag, 30. September 2023

Hans-Jürgen Papier: „Deutschland zwischen Covid und Klima – Grundrechte unter Vorbehalt?“

 Am 18. September 2023 fand in der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin eine Tagung zum Thema „Deutschland zwischen Covid und Klima – Grundrechte unter Vorbehalt?“ statt. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, nahm ungewöhnlich deutlich zu den Verfehlungen der Legislative, Exekutive und Judikative, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, während der Corona-Pandemie Stellung.

Hans-Jürgen Papier begann seine Rede mit der Feststellung, dass die Corona-Pandemie eine außergewöhnliche Herausforderung des Rechtsstaates dargestellt habe. Dazu führte er aus: „Gesetzgebung und Verwaltung, aber mit Einschränkung auch die Judikatur – und ich möchte sagen insbesondere die des Bundesverfassungsgerichts – haben im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung die Anforderungen des Rechtstaates nicht immer hinreichend beachtet und vor allen Dingen nicht durchgesetzt. Von der verfassungsrechtlichen Judikatur hätte man angesichts der weitgehenden und der länger währenden Einschränkungen der Freiheitsrechte, wie ich meine, eine frühzeitige und abgewogene Entwicklung verfassungsrechtlicher Maßstäbe erwarten können, welche die höchst unterschiedlichen Schweregrade der diversen Grundrechtseinschränkungen oder -beschränkungen angemessen berücksichtigten.“

Alle diese Fragen bedürften, so Papier, „unbedingt auch der rechtswissenschaftlichen Aufarbeitung“, damit der Rechtsstaat in künftigen ähnlichen Krisenzeiten auch unter juristischen Aspekten besser gewappnet sei. „Dem Staat bei der Pandemiebekämpfung ein undifferenziertes, ein allgemeines und letztlich unbegrenztes verfassungsrechtliches Plazet für Freiheitsbeschränkungen und Grundrechtssuspendierungen jeder Art und jeden Ausmaßes zu erteilen, wie das ja in der Praxis geschehen ist, entspricht jedenfalls nicht unserer rechtsstaatlichen freiheitlichen Ordnung.“

Explizit vertritt Papier die Ansicht: „Nach dem Motto zu verfahren, die Not kenne kein Gebot oder der Zweck, der gute Zweck oder der vermeintlich gute Zweck heilige jedes Mittel, scheint auch in diesem Land bisweilen hintergründig die Politik zu bestimmen. So äußerte der Bundeskanzler Olaf Scholz während der Pandemie, bei der Pandemiebekämpfung gäbe es keine roten Linien. Meine Damen und Herren, in einem freiheitlichen Verfassungsstaat sollten solche Überlegungen selbst in Notzeit, selbst in Krisenzeiten eindeutig zurückgewiesen werden. Es steht ja völlig außer Zweifel, dass die Grundrechte des Grundgesetzes auch in Zeiten von Krisen oder Notzeiten gelten oder gelten müssen.“

Weiter konstatierte Papier: „Auch die grundsätzlich berechtigten Forderungen nach effektiven staatlichen Präventionsschutzmaßnahmen oder – nehmen wir das andere Thema – oder etwa nach einer besseren oder effektiveren Klimapolitik rechtfertigen nicht eine antidemokratische Regierungsstruktur, das heißt die Suspendierung oder folgende Suspendierung, zeitweilige Suspendierung der Freiheitsrechte zugunsten eines auf Obrigkeit, Reglementierung, Überwachung und eines die freien Bürgerinnen und Bürger dieses Landes letztlich als Untertanen behandelnden Fürsorgestaates.“

Papier scheute sich nicht, einen persönlichen Eindruck zur Corona-Pandemie wiederzugeben: „Mich haben schon die autoritären Versuchungen überrascht, mit denen nicht nur die Politik aufgewartet hat, sondern [die] beispielsweise auch im intellektuellen Bereich anzutreffen waren.“ Er stellte fest: „Der liberale freiheitliche Rechtsstaat darf eben nicht einem Staat geopfert werden, der – wenn auch aus hehren Gründen – Bürgerinnen und Bürger mit einer Flut von Geboten und Verboten überzieht.“

Das sei, so Papier, nicht nur eine Frage des Verfassungsrechts, des verfassungsrechtlichen Gebots der Verhältnismäßigkeit, sondern auch eine Frage des praktischen Nutzens, denn „je mehr Gebote und Verbote es gibt, desto stärker schwillt die staatliche Bürokratie an, die aber trotzdem der Normenflut nicht Herr werden kann“. Das wiederum schwäche das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des demokratischen Rechtsstaates wie auch in die Funktionsfähigkeit und die Rechtlichkeit seiner Rechtsordnung. Vor hektisch betriebenen und nicht hinreichend durchdachten Katalogen von Ge- und Verboten könne man daher nur warnen.

Mit dem Gewicht seiner ehemaligen Funktion als Präsident des höchsten deutschen Gerichts schließt Hans-Jürgen Papier mit den Worten: „Ein Staat, der alle persönlichen Risiken seinen Bürgerinnen und Bürger abzunehmen versucht, wird selbst zum Risiko für den Rechtstaat.“ Es sei nicht Aufgabe des Staates, seiner Gesetzgebung, seiner Exekutive, aber auch nicht seiner Judikative, „den Menschen im Einzelnen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben und was sie zu denken haben“. (https://www.nachdenkseiten.de/?p=104495 30.9.23)

Donnerstag, 17. August 2023

Wer garantiert die Menschenrechte?

 Werden sie durch den Nationalstaat garantiert, durch die Staatengemeinschaft (Vereinte Nationen), durch die Begrenzung der Freiheit durch Menschenpflichten und Menschen, die die Entrechteten schützen?

Dazu ein "Streitgespräch" in der ZEIT vom 10.8.2023:

Omri Boehm ausgehend von Kant: 

"Auf der einen Seite ist die Forderung nach der Befolgung des Gesetzes sehr streng, aber der Grund, warum es so ist, wird oft vergessen. Der Grund ist, dass die Existenz von Recht eine notwendige Voraussetzung für die Wahrung der Menschenwürde ist. Aber die Verpflichtung entsteht aus der Menschenwürde und nicht aus dem positiven Recht des Staates. Wenn es eine Rechtsordnung gibt, die die Menschenwürde untergräbt, kann es unsere Pflicht sein, diese Ordnung infrage zu stellen. Die Menschenwürde bezeichnet exakt die Grenze der Souveränität des Staates".

Aus der Sicht von Donatella Di Cesare
"Die Menschenwürde ist die Würde des Fremden. [...] Die Erweckung ist die Erinnerung an einen Traum von Gerechtigkeit. So sollte für mich die Philosophie nicht mehr in akademischen Schutzwällen eingeschlossen, eine anarchische Neudeutung der Architektur der Polis wagen. Kein Philosophenkönig, keine Souveränität. Eher Philosophinnen als Migranten des Denkens, als exzentrische Bewohnerinnen, die sich deshalb auf Seiten der Exilanten, Einwanderer, Obdachlosen, Verzweifelten finden, jener Reste des kapitalistischen Fortschritts, der schreckliche Albträume produziert hat. Es ist Zeit dass die Philosophie in die Polis zurückkehrt."

Omri Boehm: 
"Die Aufklärung zielte auf die Verbindung von Geist und Politik, Philosophie und Polis. Und eine Möglichkeit die Tatsache zu verstehen, dass wir uns weit von diesem Projekt entfernt haben, besteht darin zu begreifen, dass die Philosophie inzwischen überhaupt nicht mehr in der Polis ist und es nicht ausgemacht ist, dass sie zurückkehren kann."

Das Problem wurde sonst auch unter der Alternative "Menschenrechte als Schutzrechte des Individuums vor dem Staat" oder als "Menschenpflichten als Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft/Gesellschaft/Kollektiv" diskutiert. 
Dahinter steht der Gedanke von Rosa Luxemburg und Hannah Arendt, dass Freiheit zunächst die Freiheit der Anderen ist.

Donnerstag, 10. Dezember 2015

Digitale Grundrechte

Unsere digitalen Grundrechte

"Vor zwei Wochen forderte Martin Schulz, Präsident des EU-Parlaments, eine Internet-Charta. Hier ist ein Vorschlag – entworfen und aufgeschrieben."

Montag, 22. Juli 2013

Es geht nicht mehr allein ums Abhören, es geht um unser Grundgesetz!

Ich habe zunächst das größte Übel darin gesehen, dass Snowden von allen Demokratien gejagt wird. Jetzt bin mir unsicher geworden, ob nicht der Grund, weshalb sie ihn jagen, noch schlimmer ist: Die Empörung darüber, dass Geheimdienste einer rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen sollen. In treffenden Formulierungen hat Prantl in der SZ deutlich darauf hingewiesen, dass es um die Unterhöhlung des Rechtsstaates geht.

Im Abhören habe ich kein Problem gesehen, so lange die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleibt. Jetzt wird deutlich, dass die Regierungen wie in Guantanamo nicht einmal den Versuch gemacht haben, die Menschenrechte gegen Sicherheitsinteressen abzuwägen.
Friedrich hat mit dem "Supergrundrecht Sicherheit" die Formel dafür gefunden wie früher sein Vorgänger Höcherl mit "Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.": Manchen Innenministern und offenbar der überwältigenden Mehrheit in der gegenwärtigen Bundesregierung ist das Grundgesetz nicht das Papier wert, auf das es gedruckt ist.