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Donnerstag, 15. März 2018

Europäische Gerichtshof bremst den Siegeszug der privaten Schiedsgerichte

Europäische Gerichtshof bremst den Siegeszug der privaten Schiedsgerichte, Petra Pinzler ZEIT online 14.3.18
"[...] Die Schiedsgerichtsurteile geraten auch immer häufiger in Konflikt mit normalem Recht – und damit der Arbeitsgrundlage der staatlichen Gerichte. Manchmal mit absurden Folgen, wie bei "Micula v. Romania".
In diesem Fall verurteilt ein Schiedsgericht die rumänische Regierung dazu, Subventionen an die Brüder Micula, Besitzer einer Mineralwasserfirma, auszuzahlen – obwohl die EU-Kommission zuvor genau das verboten hat. Die Brüsseler Behörde hält das nach europäischen Wettbewerbsrecht für eine unzulässige Subvention. Damit ist das Dilemma perfekt: Folgt die rumänische Regierung dem Schiedsspruch (der nur gefällt werden konnte, weil die Brüder ein altes schwedisch-rumänisches Investitionsschutzabkommen nutzen konnten) und zahlt Entschädigung, droht ihr eine Strafe der EU und möglicherweise sogar eine Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof. Deswegen hat sie bisher kein Geld überwiesen. Zahlt sie nicht, droht ihr wiederum die Pfändung von Staatseigentum im Rest der Welt. [...]"

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Freitag, 28. Februar 2014

Was droht mit dem Transatlantischen Freihandelsabkommen?

Mit dem Freihandelsabkommen (auch als TTIP oder TAFTA bekannt) droht nicht nur Genmais, wie jetzt durch deutsche Enthaltung bei einer Abstimmung in der EU erreicht, sondern es drohen auch ungezählte Klagen im Rahmen der darin eingebauten Investitionsschutzabkommen
Aufgrund dieser Abkommen (die es schon 1959 gab, ohne dass sie Schaden anrichteten), laufen schon jetzt hunderte von Verfahren vor dem ICSID, bei denen die Konzerne nichts zu verlieren, die Staaten aber Milliardensummen zahlen müssen. 
Während es früher in manchen Jahren nur ein Verfahren gab, hat ein Aufsatz im Foreign Investment Law Journal  den entscheidenden Wandel bewirkt, in dem darauf hingewiesen wurde, dass man nicht nur Enteignungen, sondern auch entgangene Gewinne beim  ICSID einklagen könne.
Seitdem gibt es für die betroffenen Konzerne ein ideales Konzept: Rechtsanwälte übernehmen gegen eine Provision von den mehrstelligen Millionen- oder auch Milliardenbeträgen die Kosten der Verfahren. So gehen die Konzerne beim Verfahren kein Risiko ein und Tausende Anwälte verdienen jetzt auf dem neuen Geschäftsfeld Millionensummen. (vgl. "Im Namen des Geldes", ZEIT vom 27.2.2014 von Kerstin Kohlenberg, Petra Pinzler und Wolfgang Uchatius)

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