"Beim Werkvertrag schuldet der Werkunternehmer dem Werkbesteller die Herstellung eines Werkes, das heißt die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges tatsächlicher Natur und der Werkbesteller als Gegenleistung dem Werkunternehmer den vereinbarten Werklohn. Beim Werkvertrag ist die Herstellung eines Werkes die vertraglich geschuldete Leistung als Tatbestandsmerkmal. Dabei ist es unerheblich, ob das Werk eine Sache oder ein unkörperliches Produkt von Arbeit (z. B. Computerprogramme) ist. " Wikipedia zu Werkvertrag
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Montag, 13. Mai 2013
Wie man aus Leiharbeit eine Sache macht
Bei Leiharbeit überlässt die Zeitarbeitsfirma den Arbeitnehmer der bestellenden Firma. Über einen Werkvertrag aber wird juristisch aus dem Menschen eine Sache, denn:
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