Gysi schlug dem Präsidenten von Serbien vor, sich "an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu wenden; er könne den Sicherheitsrat erklären, die Situation in diesem Krisen- und Kriegsgebiet nicht mehr zu beherrschen und deshalb für Kosovo um eine Ordnungsmacht der UNO zu bitten. Eine Bitte ohne Vorgabe von Soldatenzahl, Bewaffnung und der Befugnisse. Nur eines müsse gewährleistet sein: keine Soldaten aus jenen Ländern die gerade Krieg gegen sein Land führten. [...]"
Er "hörte sich meinen Vorschlag an, auch meine kritische Einschätzung der Menschenrechtslage im Kosovo. Das Gespräch dauerte lange, aber er wirkte unzugänglich. Er war leider davon überzeugt, dass die NATO scheitere, wenn sie gegen seinen Willen im Kosovo einmarschierte. [...]" (S.478/79)
Die Medien schossen sich auf Gysi ein: "Obwohl nicht wirklich zu bestreiten war, dass dieser Krieg auf dem Balkan völkerrechtswidrig geschah. Es hatte keinen Angriff von Jugoslawien gegen andere Staaten gegeben. Es existierte kein Beschluss des Sicherheitsrates der Organisation der Vereinten Nationen. Ein solcher Entscheid wäre am Veto Russlands geschaltet. Jelzin erklärte sogar, wenn das Völker recht bei Jugoslawien verletzt werde, gelte es auch nicht mehr für Russland. Auch der spätere russische Präsident Dmitri Medwedew wies auf die Konsequenzen hin, die Russland ziehen werde, wenn einige EU-Staaten den Kosovo als unabhängigen Staat an erkannten. Eine dieser Konsequenzen war die spätere völkerrechtswidrige Vereinnahmung der Krim durch Russland.
Der Westen hatte so eindeutig über den Staatssozialismus gesiegt, dass er sich zu der gefährlichen Arroganz verstieg, das Völkerrecht, diesen wichtigen, friedensfördernden Ost-West-Ausgleich seit 1945, nicht mehr zu benötigen. Es gab den Osten nicht mehr. Man ignorierte das Völker recht – indem man es ungerührt selber verletzte. Immerhin war zu merken, wie wirkungslos rechtliche Regeln sind, wenn Starke kein Gegengewicht spüren. Um den Völkerrechtsbruch zu rechtfertigen, griff man mehr und mehr zu moralischen Anschuldigungen. (S. 480)
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