Dienstag, 20. März 2018

Von Krieg über Verteidigung zur Sicherheitspolitik

Früher hieß der Minister, der für die Vorbereitung des Staates auf einen Krieg zuständig war, ganz offen Kriegsminister. Als Krieg nicht mehr offen als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln akzeptiert wurde, führte man die Bezeichnung Verteidigungsminister ein.
Als es nützlich erschien, bei Gelegenheit auch einmal Angriffskriege zu führen, passte der im Grundgesetz vorgesehene Verteidigungsfall nicht mehr, sondern man sprach von Sicherheitspolitik (Versorgungssicherheit, Energiesicherheit).
Bundesinnenminister Friedrich kam dann, weil er Freiheitsrechte auch außerhalb des Verteidigungsfalls einschränken können wollte, auf den Einfall ein Supergrundrecht Sicherheit zu erfinden.
Nun ist Sicherheit gewiss ein Grundbedürfnis. Da Grundrechte aber als Abwehrrechte des Individuums gegen Übergriffe formuliert sind und nicht als Versorgungsansprüche, kann es kein Grundrecht auf Sicherheit geben, zumal, wie nicht nur im Zusammenhang mit Atomkraftwerken und im Zusammenhang mit Terrorismus immer wieder deutlich darauf hingewiesen wird, dass es 100%ige Sicherheit für Menschen nicht gibt (jedenfalls wenn man den Tod nicht als 100%ige Absicherung gegen das Risiko, zu sterben, auffassen will).

Angesichts dieser Entwicklung ist es als erfreulich anzusehen, dass die norwegische Innenministerin zurückgetreten ist, die den Sozialdemokraten vorgeworfen hatte, die Menschenrechte wichtiger zu nehmen als die (100%ige) Sicherheit.

Zumindest in Norwegen gelten offenbar die Grundrechte noch mehr als eine absolute Sicherheit, die sowieso unerreichbar ist.

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