Dienstag, 1. August 2017

Es gilt die Unschuldsvermutung

Nach dem, was über die NSU-Morde bekannt geworden ist, steht der Verdacht im Raum, dass bundesdeutsche Geheimdienste die Hintergründe dieser Taten zu vertuschen suchen.
Solange die Bundesregierung nicht unmissverständlich klar macht, dass Vertuschung von  Beihilfe zum Mord nicht zu den Amtspflichten der Mitarbeiter der Geheimdienste gehört, bleibt der Verdacht bestehen.
Die Bundesregierung hat die Fürsorgepflicht für die Beamten und sollte helfen, den Verdacht zu beseitigen. Auch im eigenen Interesse.
Denn für Politiker, die den Anschein erwecken, ihre Amtspflicht zu verletzen, gilt die Unschuldsvermutung nur vor Gericht, aber nicht bei den Wahlen.

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