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Ungarn und die Slowakei sind vor dem EuGH mit ihrer Klage gegen die Verteilungsquote für Geflüchtete gescheitert, die 2015 von den EU-Staaten beschlossen worden war. Bratislava will das Urteil akzeptieren, ungarische Politiker kündigten Widerstand an. Was bedeutet das Urteil für die Flüchtlingspolitik und den Umgang mit Ungarn?
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Zeit für die "nukleare Option"
Die EU muss gegen Ungarn jetzt ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags einleiten, fordert die Süddeutsche Zeitung, auch wenn die nötige Einstimmigkeit an Polen wohl zunächst scheitern würde:
„Bei Sanktionen der EU gegen Ungarn stimmt Polen dagegen, bei Sanktionen der EU gegen Polen stimmt Ungarn dagegen. Dieses Trutzbündnis kann dadurch ausgehebelt werden, dass die Rechtsstaats- Verletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen gleichzeitig und parallel betrieben werden [weil dann beide kein Stimmrecht mehr haben]. In Polen ist die Aushöhlung der Gewaltenteilung ja noch weiter fortgeschritten als in Ungarn. Im EU-Rechtsjargon wird es 'nukleare Option' genannt, wenn man gegen Polen und Ungarn gleichzeitig vorgeht. Das klingt hochgefährlich, das klingt wie ein Atomschlag - ist aber ganz anders gemeint: Es geht um die Verteidigung des Nukleus, des europäischen Kerns.“
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Westeuropa verteilt seine Sünden auf alle
Die Ex-Kolonialmächte Westeuropas verdonnern nun die gesamte EU dazu, ihre einstigen Verbrechen wiedergutzumachen, meint das regierungstreue Blatt Magyar Idők:
„Der Westen Europas hat einst ein riesiges Kolonialreich geschaffen. Großbritannien, Frankreich, Spanien, Holland, Belgien und auch Italien hatten allesamt Kolonien. Diese Länder haben die Kulturen und Zivilisationen in ihren Kolonien erbarmungslos zerstört, die Einheimischen massakriert, die Schätze, Rohstoffe und Werte weggekarrt und die verbliebenen Eingeborenen als Sklaven gehalten. ... Dieses Kolonialreich ist nun zu seinen einstigen Sklavenhaltern aufgebrochen, um ihnen die Rechnung zu präsentieren. Was aber am Schändlichsten ist: Der Westen hat nun entschieden, seinen eigenen Schmutz und seine Sünden auf die gesamte EU gleichmäßig zu verteilen. Das ist widerrechtlich und niederträchtig.“
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Urteil hat Konsequenzen auch für Prag
Das Urteil wird auch die tschechische Politik beeinflussen, erinnert der öffentlich-rechtliche Hörfunksender Český rozhlas:
„Jetzt steht einer Klage gegen Tschechien, Polen und Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nichterfüllung der Aufnahmequoten nichts mehr im Wege. Das wird bei uns kurz vor der Wahl [im Oktober 2017] die antieuropäische Stimmung anheizen. In den betroffenen Ländern ist den Reaktionen auf das Urteil zufolge kein Umdenken zu erwarten. ... Das Gericht in Luxemburg hat auch bestätigt, dass die EU-Innenminister mit qualifizierter Mehrheit über die Quoten entscheiden durften. Seit letztem Jahr liegt ein Kommissionsvorschlag über feste Quoten auf dem Tisch der Mitgliedsländer. Wenn es hierüber zu einer Kampfabstimmung kommt, kann man sich das Ergebnis für Tschechien leicht ausmalen.“
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EuGH-Entscheidung ist kein echter Erfolg
Die Verfechter der Verteilungsquoten sollten sich angesichts des EuGH-Urteils nicht zu sehr freuen, meint Le Quotidien:
„Das Urteil der EU-Richter kommt nämlich einem Pyrrhussieg gleich. Es wurde weniger als drei Wochen vor Ablauf der vor zwei Jahren festgelegten Frist für die Verteilung von 160.000 Flüchtlingen gesprochen. Und bislang wurden erst 28.000 Personen von Griechenland und Italien in andere EU-Staaten übergesiedelt. Lächerlich angesichts der Aufnahmebereitschaft, mit der die 500 Millionen Europäer die Kriegsflüchtlinge hätten empfangen müssen.“
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Ungarn will EuGH-Urteil ignorieren |
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