Donnerstag, 8. September 2011

Und führe uns nicht in Versuchung ...

In Libyen ist viel schief gelaufen. Das Konzept einer humanitären Intervention - immer missbrauchsgefährdet - wird gegenwärtig vom Konzept der Responsibility to Protect abgelöst. So hat der Weltsicherheitsrat seine Resolution 1973 mit der Ermächtigung der NATO-Truppen, den libyschen Staat anzugreifen mit der Verantwortung, die Zivilbevölkerung zu schützen begründet.
Wurde die Zivilbevölkerung geschützt? War das das oberste Ziel der Angriffsoperationen?
Reinhard Merkel, Spezialist für Strafrecht und Völkerstrafrecht, sieht es anders.
"Die Nato war unbedingt verpflichtet, schon beim ersten der Waffenstillstandsangebote Gdadhafis oder eines Vermittlers auch die andere Seite zu Verhandlungen zu zwingen und die Gewalt einzustellen", schreibt er in der ZEIT vom 8.9.2011. Er fährt fort: "Man hat das Ziel des Schutzes von Zivilisten hinter dem des Regimewechsels nicht nur verschwinden lassen, man hat es diesem geopfert. Zehntausende von Libyern haben das mit ihrem Leben bezahlt."
Waren Luftangriffe auf Fernsehstationen und auf Ziele, wo Enkel Gadhafis vermutet wurden, Schutz der Zivilbevölkerung? Schwerlich.
Die ZEIT hat viele Artikel zum Krieg in Libyen zusammengestellt. Sie sind hier verlinkt. (Vielleicht kann ja ein Leser aufgrund dieser Lektüre meine Aussagen widerlegen.) Der Artikel von R. Merkel ist noch nicht darunter. Schade, ich hätte gern den Zugang zu seiner vollständigen Argumentation hier geboten. Aber sie ist ja greifbar.
Ob die Geschichtsschreibung den NATO-Angriff auf Libyen einmal der Intervention von Frankreich und Großbritannien in Ägypten von 1956 an die Seite stellen wird als Beispiel für die letzten militärischen Operationen der westlichen Imperialisten,  ist nicht gesagt.
Die Responsibility to Protect ist aber gewiss ein Konzept, das jeden Aggressor einlädt, seine Aggression damit zu rechtfertigen. Wenn das Konzept das ausschließen soll, dann muss es anders gehandhabt werden als es mit der Resolution 1973 des Sicherheitsrates gehandhabt wird.

6.3.12: Osten Libyens erklärt Autonomie

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