sieh gutefrage.net (dort auch die Diskussion dazu)
Was "freie Selbstbestimmung" wäre, wäre natürlich erst zu klären, bevor man darauf antwortet.
Zu Recht hast du aber auf die "Mütter" hingewiesen (freilich, ohne die "Väter" zu erwähnen), denn wenn es nur auf die männlichen Volksvertreter angekommen wäre, hätte man bei Artikel 3 die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Absatz 2 weggelassen.
Um den Absatz 2 zu bekommen haben die "Mütter" in großem Stil Frauenorganisationen aktiviert, und die habe die Volksvertreter mit einer Flut von Briefen bombardiert, so dass Abs. 2 durchkam. Zumindest in diesem Punkt war es also möglich, die Basis zum Eingreifen in den Formulierungsprozess zu aktivieren.
Zum Begriff "das deutsche Volk" hieß es 1949 in der Präambel:
"[...] hat das Deutsche Volk in den Ländern [...], um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden."
Damit ist geklärt, was damals mit "das Deutsche Volk" gemeint war. Ob 1990 das deutsche Volk "in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands" vollendet hat, ist vielfältig diskutiert worden und hier nicht weiter zu behandeln.
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