Donnerstag, 18. Dezember 2025

Kann man in der EU zum Staatsfeind werden?

 https://www.gra.ch/bildung/glossar/staatsfeind-volksfeind/

In der Europäischen Union gibt es den juristischen Begriff des „Staatsfeindes“ im klassischen Sinne (wie man ihn aus autoritären Regimen kennt) eigentlich nicht. Da die EU-Mitgliedstaaten demokratische Rechtsstaaten sind, wird nicht die Gesinnung bestraft, sondern konkrete Handlungen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Staates gefährden.

Werden Personen vom Staat als erhebliche Bedrohung eingestuft, geschieht dies meist unter den folgenden Voraussetzungen:

1. Gefährdung der Verfassungsordnung

Wer aktiv und gewaltorientiert versucht, die demokratischen Institutionen oder die Verfassung eines Mitgliedstaates abzuschaffen, gerät ins Visier der Verfassungsschutzbehörden.

  • Beispiel Deutschland: Personen oder Gruppen, die gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ (fdGO) arbeiten, werden als Verfassungsfeinde eingestuft.

  • Folge: Beobachtung durch Geheimdienste, Vereinsverbote oder im Extremfall die Verwirkung von Grundrechten.

2. Terrorismus und schwere Staatsgefährdung

Die EU hat gemeinsame Kriterien definiert, was als terroristische Straftat gilt. Dazu gehören Handlungen, die darauf abzielen:

  • Die Bevölkerung ernsthaft einzuschüchtern.

  • Tragende politische, verfassungsrechtliche, wirtschaftliche oder soziale Strukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation zu zerstören.

  • Regierungen zu Handlungen oder Unterlassungen zu zwingen.

3. Spionage und Landesverrat

Wer Staatsgeheimnisse an fremde Mächte verrät oder für ausländische Geheimdienste arbeitet, um der Sicherheit des eigenen Landes zu schaden, wird strafrechtlich verfolgt. Dies gilt als klassischer Tatbestand gegen den Bestand des Staates.

4. Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen

In vielen EU-Ländern reicht bereits die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer Gruppe aus, die den Staat destabilisieren will, um als Bedrohung eingestuft zu werden. Hier greifen oft präventive Maßnahmen, noch bevor ein konkreter Anschlag verübt wurde.


Wichtige Abgrenzung: Opposition vs. Staatsfeindschaft

In der EU ist es durch die Grundrechtecharta geschützt, die Regierung hart zu kritisieren, zu demonstrieren oder einen Systemwechsel auf demokratischem Wege (z. B. durch Wahlen) anzustreben.

MerkmalDemokratische OppositionStaatsfeindliche Bestrebung
MittelDebatte, Wahlen, friedlicher ProtestGewalt, Sabotage, Umsturzpläne
ZielRegierungswechsel / PolitikänderungAbschaffung der Demokratie / Rechtsstaatlichkeit
ReaktionPolitischer DiskursStrafverfolgung / Geheimdienstliche Beobachtung

Fazit

Man wird in der EU nicht durch eine bloße Meinung zum „Staatsfeind“, sondern durch organisierte Bemühungen, die demokratische Grundordnung mit Gewalt oder durch illegale Umsturzpläne zu beseitigen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie speziell der Verfassungsschutz in Deutschland zwischen „Beobachtungsobjekten“ und „Verfassungsfeinden“ unterscheidet?

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