Internationale Gesundheitsvorschriften: Grundrechtseinschränkungen geplant
multipolar hrsg. Stefan Korinth u.. Paul Schreyer 21.9.2025
"[...] Nach den am 9. September endenden Parlamentsferien soll das Gesetz Bundestag und Bundesrat passieren. Wörtlich heißt es in Artikel 2:
„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
Gleichzeitig ist auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums zu lesen: „Am nicht verpflichtenden Charakter der Empfehlungen der Generaldirektorin bzw. des Generaldirektors der WHO im Falle einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite ändert sich nichts.“ [...]"
Fonty dazu: In Artikel 1 des Gesetzentwurfes heißt es
"Den in Genf am 1. Juni 2024 von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der Artikel 1 bis 6, 8, 10 bis 13, 15 bis 21, 23, 24, 25, 27, 28, 35, 37, 43 bis 45, 48 bis 50, 53 bis 54bis und 60 sowie der Anlagen 1 bis 4 und 6 bis 8 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) (BGBl. 2007 II S. 930, 932), die zuletzt durch die in Genf am 28. Mai 2022 von der 75. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der Artikel 55, 59, 61, 62 und 63 (BGBl. 2024 II Nr. 203, S. 3) geändert worden sind, wird zugestimmt. Die Änderungen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht."
Fonty: Im oben zitierten Artikel heißt es:
"Bereits im Oktober 2023 wollte die AfD mittels einer kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, ob sie sich „bei den Vertragsverhandlungen für ein internationales Pandemieabkommen und der Überarbeitung der Internationalen Gesundheitsvorschriften“ darum kümmere, dass Deutschland gegebenenfalls die „souveräne Möglichkeit“ behalte, „von den betreffenden Vorschriften der WHO abzuweichen, also eigene oder auch gar keine Maßnahmen zu ergreifen“. Die Bundesregierung antwortete damals, dass laut IGV die WHO „auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz grundsätzlich nur Empfehlungen für Maßnahmen“ abgebe, [...]
Die Frage, welcher ganz konkrete Notfall zu den im Gesetzentwurf festgehaltenen Grundrechtseinschränkungen führen könne, ließ das Ministerium unbeantwortet."
Fonty: Es ist klar, was mit dem Text von multipolar unterstellt wird. Ich lasse offen, ob auch alternative Lesarten naheliegen.
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