Mit dem Freihandelsabkommen (auch als TTIP oder TAFTA bekannt) droht nicht nur Genmais, wie jetzt durch deutsche Enthaltung bei einer Abstimmung in der EU erreicht, sondern es drohen auch ungezählte Klagen im Rahmen der darin eingebauten Investitionsschutzabkommen.
Aufgrund dieser Abkommen (die es schon 1959 gab, ohne dass sie Schaden anrichteten), laufen schon jetzt hunderte von Verfahren vor dem ICSID, bei denen die Konzerne nichts zu verlieren, die Staaten aber Milliardensummen zahlen müssen.
Während es früher in manchen Jahren nur ein Verfahren gab, hat ein Aufsatz im Foreign Investment Law Journal den entscheidenden Wandel bewirkt, in dem darauf hingewiesen wurde, dass man nicht nur Enteignungen, sondern auch entgangene Gewinne beim ICSID einklagen könne.
Seitdem gibt es für die betroffenen Konzerne ein ideales Konzept: Rechtsanwälte übernehmen gegen eine Provision von den mehrstelligen Millionen- oder auch Milliardenbeträgen die Kosten der Verfahren. So gehen die Konzerne beim Verfahren kein Risiko ein und Tausende Anwälte verdienen jetzt auf dem neuen Geschäftsfeld Millionensummen. (vgl. "Im Namen des Geldes", ZEIT vom 27.2.2014 von Kerstin Kohlenberg, Petra Pinzler und Wolfgang Uchatius)
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