Freitag, 14. Februar 2014

Internet-Ausschuss ohne Antragsrecht

Bisher gibt es für Internetfragen im Bundestag nur einen Unterausschuss. Jetzt wird ein vollwertiger Ausschuss Digitale Agenda eingerichtet. Doch bleibt er ohne Recht auf Beschlussempfehlungen an den Bundestag. Außerdem müssen Blogger (wie die von netzpolitik.org) darum kämpfen, überhaupt als Beobachter zugelassen zu werden.
Die Zuständigkeiten für Internetfragen sind auf mindestens vier Ministerien verteilt.
Oder sollte die Querschnittsfunktion wirklich ein Vorteil sein?

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