Samstag, 12. März 2011

Schuldenbremse in Hessen: Vom Landtag organisierter Wählerbetrug?

Nach der Erläuterung des Hessischen Landtages ist das hessische Gesetz zur Schuldenbremse nicht das, was es vorgibt zu sein, sondern ein Gesetz zur Verhinderung eines Schuldenstopps im Jahr 2020.
Ohne dies Gesetz, führt der Landtag in seiner Erläuterung zur Volksabstimmung aus, "würde ab dem Jahre 2020 in Hessen ausnahmslos das absolute Schuldenverbot gelten".
Wenn man Art. 109 und 115 des Grundgesetzes nachliest, sieht man diese Formulierung bestätigt.
Das ist die Situation seit 2009.
Der Bevölkerung Hessens bleibt nur die Wahl zwischen absolutem Schuldenverbot und Schuldenbremse. Offenbar sind alle Parteien des Landtages, einschließlich der Linken, übereingekommen, das zu verschleiern. Anders lässt sich nicht erjkären, dass sie sich angeblich zwischen Schuldenbremse ja oder nein streiten. Auch der DGB spielt mit, hoffentlich aus Unkenntnis.

Wer Erläuterungen über den Grundgesettext hinaus lesen will, kann das bei Wikipedia Schuldenbremse (Deutschland) tun.

Mehr zu dem Thema später.

2 Kommentare:

stefan hat gesagt…

Der Eintrag ist eine glatte Falschmeldung. Entweder mutwillig oder aus Unwissenheit. DIE LINKE hat als einzige Landtagsfraktion die Schuldenbremse im landtag abgelehnt und ist gegen den Erläuterungstext sogar vor den Staatsgerichtshof gezogen!
Die Gewerkschaften haben eine Plattform mit anderen Bündispartnern gegründet und mobilisieren die Menschen gegen die Schuldenbremse!
Hier zwei links dazu:

http://www.linksfraktion-hessen.de/cms/themen/positionen/2120-fuer-ein-soziale-und-gerechtes-hessen-nein-zur-schuldenbremse-.html

http://www.handlungsfaehiges-hessen.de/

Walter Böhme hat gesagt…

Ich danke Stefan für den Hinweis auf den Antrag der Linksfraktion vor dem Staatsgerichtshof.
Wenn ich die Argumentation des Antrages richtig verstanden habe und die Argumentation des Staatsgerichtshofs nicht wesentlich anders war, als unter den angeführten Links angegeben, ist der Wählerbetrug (den die Linke gern als "Stimmberechtigtenbetrug" bezeichnet sähe) freilich nur noch schlimmer.