Freitag, 26. August 2016

Ceta kurz vor der Ratifizierung immer noch nicht rechtsstaatlich

"Der große öffentliche Protest hat bewirkt, dass der ursprüngliche Vertrag nachverhandelt und verbessert wurde. Der stark kritisierte Investitionsschutz wurde dabei reformiert, die Rechtsstandards verbessert. Sonderrechte für ausländische Investoren treten den Rechtsstaat aber weiter mit Füßen. Während ausländische Konzerne vor dem internationalen Schiedsgericht klagen können, ist dieser Rechtsweg heimischen Firmen, Gewerkschaften oder Umweltverbänden verbaut. Diese Diskriminierung ist durch nichts zu rechtfertigen." (Nochmals verhandeln. Verbesserungen bei Ceta reichen noch nicht aus, von DIERK HIRSCHEL, FR 25.8.16)

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