Freitag, 2. November 2018

AfD und Verfassungsschutz

Ein von der AfD in Auftrag gegebenes Gutachten  des emeritierten Freiburger Staatsrechtlers Dietrich Murswiek sagt dazu, wie eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vermieden werden könne:
 "Unbedingt notwendig ist es, folgende Äußerungen und Verhaltensweisen zu unterlassen: pauschale Diffamierungen oder Herabwürdigungen von Ausländern/Immigranten/Flüchtlingen/Muslimen." Und: "extremistische Reizwörter" wie "Umvolkung", "Überfremdung", "Volkstod" oder "Umerziehung" müssten vermieden werden.
Murswiek führt zahlreiche Beispiele an, die eine Beobachtung der jetzigen AfD rechtfertigen würden. Pauschale Negativurteile über die "Altparteien", über die "politische Klasse" oder über die Medien sollten vermieden werden - etwa der Begriff "Lügenpresse", der bei der AfD zum Alltagsvokabular der Polemik gehört. Angesichts dieser Liste sprachen Vorstandsmitglieder davon, dass die AfD sich dann ja gleich auflösen könne, die Empfehlungen seien so nicht umsetzbar.
In der Tat beschreibt Murswiek recht genau das, was als Alleinstellungsmerkmal der AfD unter allen Nicht-Splitterparteien ist.: Hetze. 

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