Er verweist auf den Artikel 19 der Menschenrechtserklärung der Vereinen Nationen (Hervorhebung von mir):
Artikel 19: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“Nun sind Whistleblower freilich schwerlich Medien im Sinne dieses Artikels. Außerdem haben die Informanten von Wikileaks allem Anschein nach nicht nur Missstände aufgedeckt. Deshalb scheint mir das Konzept von OpenLeaks dem Sinne des Artikels 19 weit besser zu entsprechen. Der Zugang von Medien zu Informationen sollte verbessert werden, die Verantwortung für die Prüfung der Informationen kann man aber schwerlich für hundertausende gleichzeitig veröffentlichte Informationen übernehmen.
Andererseits ist zu beachten, dass das Konzept OpenLeaks zwar bald entworfen war, dass sich seiner Verwirklichung aber offenbar große Schwierigkeiten in den Weg stellen.
Das OpenLeaks-Konzept gefällt mir besser als das von Wikileaks. Ob Wikileaks schon als kriminell oder nur als problematisch einzustufen ist, dessen bin ich mir noch nicht sicher.
Meine ab 30.11. gesammelten Informationen und meine bisherige Position zu Wikileaks finden sich hier.
Nachtrag:
Zur Anzeige gegen Assange (Anklage ist noch nicht erhoben, weshalb die Wikileaks-Symathisantinnen ihn angezeigt haben, ist noch nicht geklärt. War es unfreiwilliger Sex ohne Kondom oder Bestechung?)
17.1.:
Die 250 000 Botschaftsdokumente von Wikileaks sind inzwischen weiteren Zeitungen zugänglich. Markus Heidmeier von der ZEIT begrüßt das.
18.1.
Wikileaks startet Kampf gegen Steueroasen.
19.1.
Intern schätzen die USA den Schaden durch Wikileaks offenbar als nicht so bedeutsam ein.
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