Mittwoch, 3. Januar 2024

Allgemeine Werte formuliert Jean-Pol Marin um in Bedürfnisse, deren Erfüllung überprüfbar ist

Jean-Pol Martin definiert in seinen "Neuen Menschenrechten" die Begriffe "Würde", "Freiheit", "Gerechtigkeit", "Brüderlichkeit" und "Gleichheit" auf der Grundlage eines bedürfnistheoretischen und neurobiologischen Ansatzes, der sich von metaphysischen Konzepten distanziert.

Würde

Der Begriff "Würde" hat historisch gesehen eine metaphysische Dimension erhalten, insbesondere im christlichen Kontext, als er auf den Menschen bezogen wurde. Martin argumentiert, dass sich auf der Grundlage eines metaphysischen Begriffs kein Recht ableiten lässt. Daher scheint er für die "Neuen Menschenrechte" eine Definition von "Würde" zu bevorzugen, die sich an konkreten menschlichen Bedürfnissen orientiert, um operationalisierbar zu sein1.

Freiheit

"Freiheit" wird in Martins Konzept nicht metaphysisch verstanden, sondern in Bezug auf die Bedürfnisse, die durch Freiheit befriedigt werden sollen. Er schlägt vor, diesen Bedürfnissen Rechtsstatus zu verleihen, um den Begriff greifbar und umsetzbar zu machen1.

Gerechtigkeit

Ähnlich wie bei "Freiheit" und "Gleichheit" ist auch der Begriff "Gerechtigkeit" offen und unbestimmt. Martin scheint darauf hinzuarbeiten, dass "Gerechtigkeit" in Bezug auf die Bedürfnisse, die sie erfüllen soll, konkretisiert wird, um sie in rechtliche Rahmen zu integrieren1.

Brüderlichkeit

"Brüderlichkeit" wird als das Bedürfnis nach sozialer Einbindung und sozialer Anerkennung verstanden. Hier scheint keine umfassende Reorganisation des Begriffs notwendig zu sein, da er bereits ein grundlegendes menschliches Bedürfnis widerspiegelt1.

Gleichheit

Der Begriff "Gleichheit" wird ebenfalls nicht metaphysisch interpretiert, sondern soll in Bezug auf die Bedürfnisse, die durch Gleichheit erfüllt werden sollen, konkretisiert werden. Dies könnte bedeuten, dass "Gleichheit" in den "Neuen Menschenrechten" als ein Zustand definiert wird, in dem alle Menschen die gleichen Möglichkeiten haben, ihre grundlegenden Bedürfnisse zu befriedigen1.

Insgesamt zielt Martin darauf ab, die zentralen Begriffe der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) so zu reformulieren, dass sie weltweit konsensfähig und auf der Basis von Bedürfnistheorie und neurobiologischen Erkenntnissen operationalisierbar sind. Dadurch sollen Strukturen geschaffen werden, die das Glück und die Entfaltung der Menschen weltweit fördern. (Perplexitiy)

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