Dienstag, 7. Januar 2020

Freiheit - Menschenrechte - Privilegien

Im Mittelalter, als in Europa die lingua franca (schriftliche Verkehrssprache) Latein war, verstand man unter libertas (Freiheit) Vorrechte gegenüber dem Durchschnittsmenschen.
Seit der Kodifizierung von Menschenrechten vom 18. Jahrhundert an, gelten Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz (so z.B. nach Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes der BRD) als Menschenrechte.
Wir alle wissen, dass es noch viele Ungleichheiten gibt, z.B. an Besitz und Eigentum sowie an Bildungsvoraussetzungen, die Chancengleichheit verhindern,
Im Internet kursiert gegenwärtig eine Liste, in der noch einige mehr aufgezählt werden als die, die man normalerweise parat hat.
Sind die meisten von uns, die gegenwärtig im Internet kommunizieren, nicht gegenüber den anderen anerkanntermaßen Freien und (vor dem Gesetz) Gleichen doch recht privilegiert?
Wenn man will, kann man sich dazu einen Fragebogen ansehen und den Test machen.

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