Mittwoch, 4. September 2013

Schutz der Menschenrechte

Eine weltweite Erklärung der Menschenrechte gibt es seit 1948 eine überstaatliche Menschenrechtskonvention, die als geltendes Recht ermöglicht, sogar Staaten wegen ihrer Verletzung zu verklagen, erst seit dem 3.9.1953. Das zuständige Gericht ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte des Europarats.
Zunächst wurde dieser Gerichtshof nicht sehr ernst genommen. Das erste Mal, dass ich mitbekam, dass eine Entscheidung großen Staub aufwirbelte, war, als der Gerichtshof die Bevorzugung von Gewerkschaftsangehörigen in Tarifverträgen verbot, wie sie in Großbritannien praktiziert wurde. Das war in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Das war auch die Zeit, wo Deutschland nur etwa alle drei Jahre verurteilt wurde, seit 2000 passiert es durchschnittlich elfmal pro Jahr.

2012 hat der Straßburger Gerichtshof erstmals einen Staat verurteilt, weil er Flüchtlinge daran gehindert hat, in Europa um Asyl nachzusuchen. Bisher galt: wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Was wäre wohl der Fall, wenn Papst Franziskus seinen Einsatz für Flüchtlinge so weit triebe, dass er seine Juristen in allen ähnlichen Fällen in Straßburg klagen ließe. Heute schon brauchen dortige Verfahren rund sechs Jahre. Wenn das Gericht seine Aufgabe voll wahrnehmen wollte, bestünde in Europa bald ein Mangel an Menschenrechtsexperten wie seit dem Anspruch auf Kinderbetreuung ein Mangel an Erzieherinnen.

Anstoß von Heribert Prantl, SZ vom 3.9.13
Literatur: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Vom Recht der Menschenwürde", 2013

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