Erstens brauchen die Kleinerzeuger - wie Privatleute oder kommunale Versorgungsbetriebe - die Möglichkeit, ihren Strom ins Netz einzuspeisen: Dafür gibt es schon das Einspeisegesetz für erneuerbare Energien.
Zweitens bedarf es aber auch der Möglichkeit, Anlagen aufzustellen, und bei Neu- und Umbauten muss routinemäßig geprüft werden, ob die gegebenen Möglichkeiten, alternative Energien zu erzeugen, zureichend genutzt werden. Dafür ist freilich in Raumordnungsplanung und Bauleitplanung noch manches zu tun.
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