Freitag, 12. Februar 2021

VERFÜGUNG GEGEN GOOGLE

Bloßgestellte Macht KOMMENTAR VON MICHAEL HANFELD FAZ 10.2.21

"[...] Entscheidung der 37. Zivilkammer des Landgerichts München I. Diese befindet, dass die hervorgehobenen Infoboxen, die bei Google inzwischen die Regel sind, bei der Suche nach Begriffen wie „Corona“ einen Verstoß gegen das Kartellrecht darstellen. Denn da erscheinen Informationen der Bundesregierung, die andere Angebote verdrängen. So auch das „netdoktor“ genannte Portal des Burda-Verlags, der die einstweilige Verfügung erwirkt hat. [...]"

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