Dienstag, 19. Juni 2012

Bundeswehr, Gauck und Grundgesetz

Es immer noch keine unterm-Arm-Ausgabe des Grundgesetzes weder für Bundesinnenminister noch für Bundespräsidenten, schade!
Aber vielleicht könnte man für Joachim Gauck ja eine Hörbuchausgabe des Grundgesetzes erstellen, die er vor dem Einschlafen hört. Dann hätte er den Artikel 87a wenigstens schon einmal gehört, auch wenn er vielleicht noch nicht von ihm gehört hat. Denn dort heißt es in Absatz 2: "Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt."
Denn warum sagte er bei seinem Antrittsbesuch bei der Bundeswehr am 12.6.12 
"Die Bundeswehr auf dem Balkan, am Hindukusch und vor dem Horn von Afrika, im Einsatz gegen Terror und Piraten – wer hätte so etwas vor zwanzig Jahren für möglich gehalten? Sie, liebe Soldatinnen und Soldaten, werden heute ausgebildet mit der klaren Perspektive, in solche Einsätze geschickt zu werden – mit allen Gefahren für Leib, Seele und Leben", ohne diesen Artikel zu erwähnen. Denn der wäre doch die wichtigste Basis für die von ihm geforderte Diskussion darüber "was Ihnen abverlangt wird und welche Aufgaben wir von Ihnen in der Zukunft erwarten. All das darf nicht allein in Führungsstäben und auch nicht allein im Parlament debattiert werden. Es muss da debattiert werden, wo unsere Streitkräfte ihren Ort haben: in der Mitte unserer Gesellschaft." (sieh hier)
Ich für mein Teil will diese Diskussion nicht verweigern. Die Bundesrepublik wird meiner Meinung nach am Hindukusch nicht verteidigt, sondern zur militärischen Absicherung eines Regimes eingesetzt, das nicht die Unterstützung der Mehrheit der Bevölkerung findet. Deshalb ist dieser out-of-area-Einsatz meiner Meinung nach verfassungswidrig. 
Die Behauptung, dieser Einsatz sei als humanitäre Intervention gerechtfertigt, war schon von Anfang an fadenscheinig, im Laufe der Jahre ist es es noch mehr geworden. Es war ein Einsatz zur Terrorbekämpfung, der dazu geführt hat, dass Taliban und Al Kaida ihren Einfluss weit über Afghanistan hinaus bis tief nach Pakistan und in andere Staaten ausgedehnt haben. 



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