Wie Assad und der Westen den islamistischen Terror von ISIS gefördert haben und fördern, beschreibt Navid Kermani in der ZEIT Nr.27 vom 26.6.14 auf den Seiten 43 und 44.
"Wie man heute weiß, kauft Assad Isis sogar Öl ab, um den extremsten Teil der eigenen Opposition zu finanzieren." So Kermani, S.44.
Kermani über den Irakkrieg:
"Der Krieg hat erschreckend genau die Vorstellungen derer bewahrheitet, die ihn abgelehnt hatten. Im Zentrum der arabischen Welt, nahe an Europa und noch näher an Israel, hat der Dschihadismus [...] ein [...] finanziell lukratives Aufmarschgebiet geschenkt bekommen - und mit Abu Ghraib und den amerikanischen Ölgeschäften neue Gründe, den Westen zu hassen, noch gratis dazu." (S.44)
Kermani spricht aus, dass George W. Bush und die, die ihn für ihre Interessen benutzt haben, lebenslänglich hinter Gitter gehörten. Ich füge hinzu, dass Obama Schlimmeres verhütet hat, aber eine tragische Figur bleibt, wenn nicht durch ein Wunder trotz Drohnen und dem seit 1917 hoffnungslos verfahrenen Nahostkonflikt irgendwie Vereinigte Arabische Staaten entstehen, in denen Palästinenser wie Israelis zum Präsidenten gewählt werden können. Ein arabischer Traum. (wird ergänzt, wenn der volle Wortlaut des Artikels online gestellt werden sollte) Zusatz 20.11.15 US-Senator an den syrischen Präsidenten Assad: Krieg gegen Syrien war ein gesetzloser Aggressionskrieg Brief des US-Senators von Virginia, Richard Black,
an den syrischen Präsidenten am 14.11.2015
In diesem Brief schrieb Richard Black:
„Ich war erfreut über das militärische Eingreifen der Russen gegen die Armeen, die Syrien überfallen haben. Mit Unterstützung der Russen geht die syrische Armee effektiv gegen die Terroristen vor.
Auch war ich erfreut, dass die syrische Armee einen Sieg über die ISIS auf dem Flughafen Kuwairs errungen hat.
Mein Kompliment, dass durch diese heroische Tat 1000 tüchtige syrische Soldaten vom sicheren Tod gerettet wurden. Ich bin überzeugt, dass noch viele solcher Siege bevorstehen.“
Der Senator fügte hinzu, dass der Krieg gegen Syrien nicht von Unruhen innerhalb Syriens hervorgerufen wurde, indem er unterstrich:
„Es war ein ungesetzlicher Aggressionskrieg ausländischer Mächte, um mit Gewalt eine Marionettenregierung in Syrien zu errichten ! General Wesley Clark, der ehemalige Oberkommandierende der Alliierten in Europa, enthüllte, dass die westlichen Länder seit dem Jahre 2001 Pläne entwickelt hatten, um Syrien zu überfallen. Doch auch nach 15 Jahren militärischer Subversion der NATO, Saudi Arabiens und Katars konnte kein anderer Führer gefunden werden, der umfangreiche Unterstützung im syrischen Volk genießt. [...]
Für die NSA hätte es die Möglichkeit gegeben, Verdächtige zu überwachen, ohne die Grundrechte unbeteiligter Bürger zu verletzen. So stellt es der ehemalige NSA-Mitarbeiter Thomas Drake im Interview mit der FR vom 10.6.14 dar:
„Wir müssen alles wissen“ war das Motto der Stasi, nun will das auch die NSA. Ginge es wirklich darum, die relevante Nadel im Heuhaufen zu finden, hätte sie diese Möglichkeit gehabt: Die besten Programmierer, die die NSA je hatte, hatten eine Software namens „ThinThread“ entwickelt. Sie konnte die Datenflut auswerten, ohne Datenschutz, Bürgerrechte und Privatsphäre zu verletzen. Sie waren damals Abteilungsleiter für Software-Entwicklung. Warum wurde „ThinThread“ nicht eingesetzt, sondern die Massensammlung, die Snowden dann enthüllte?Ich wollte „ThinThread“, aber die NSA-Führung zahlte stattdessen lieber vier Milliarden Dollar an private Rüstungsfirmen für ein anderes Programm: „Trailblazer“. Es saugte wahllos alles auf und verletzte so standardmäßig die Privatsphäre völlig unschuldiger Bürger – zuerst in den USA, später im Ausland. Auch in Deutschland. Dabei funktionierte es nicht einmal. Ich kenne keinen Terrorplan, den es aufgedeckt hätte. [...] (FR 10.6.14)
Drake versuchte damals auf dem vorgeschriebenen Weg vor den Grundrechtsverletzungen zu warnen. Auf Befragen trug er seine Bedenken auch im Kongress vor. Das führte nur dazu, dass man ihm den Prozess machte und ihm eine lebenslängliche Freiheitsstrafe androhte. Wegen dieser Erfahrung hatte Snowden einen zwingenden Grund, weshalb er sich handfeste Beweise für die Grundrechtsverletzungen sicherte, bevor er auf die Verstöße aufmerksam machte. Dazu Drake im Interview:
Und Sie versuchten dennoch, „Trailblazer“ und „Stellarwind“ zu verhindern – gegen die NSA-Spitze?Mir war anfangs nicht klar, dass die NSA-Führung die Grundrechtsverletzungen bewusst in Kauf nahm. Aber Sie wollte offensichtlich nicht eingestehen, dass sie versagt hatte, 9/11 zu verhindern. So nutzte sie die Anschläge dazu, für Milliarden aufzurüsten und die Verfassung zu brechen. Ich warnte auch das Verteidigungsministerium und den zuständigen Kongress-Ausschuss. Daraufhin wies mich der Chefjurist der NSA an, keine Fragen mehr zu stellen: „Das Programm ist vom Weißen Haus genehmigt.“ Wie reagierten die Kongress-Abgeordneten, die die Geheimdienste eigentlich kontrollieren sollen?Gar nicht. Ein Jahr später habe ich dann noch einmal als Zeuge des Untersuchungsausschusses zum 11. September mein Wissen und meine Bedenken ausgebreitet. Heute weiß ich, dass meine Aussage nicht einmal in die offiziellen Akten einging. Stattdessen warnte mich mein Vorgesetzter, die NSA suche nach Lecks. Wohlgemerkt, wegen Informationen an den Kongress! Wenn Präsident Obama also sagt, Snowden hätte seine Bedenken auf formalem Weg melden müssen, statt Dokumente illegal weiterzugeben…Dann ist das pure Heuchelei. Ich habe meine Bedenken genau gemäß Whistleblower-Schutz-Gesetz innerhalb der Kommandokette gemeldet und nichts Geheimes nach draußen gegeben. Das führte nur dazu, dass sie mich fortan auf dem Kieker hatten. Als die „New York Times“ 2005 erstmals schrieb, dass die NSA massenhaft US-Telefonverbindungen ohne Gerichtsbeschluss ausspäht, verdächtigte man mich – zu Unrecht – als Quelle und ermittelte geheim gegen mich. Als ich im Februar 2006 tatsächlich anonym Kontakt zu einer Reporterin aufnahm, stürmte wenig später das FBI mein Haus. Das Justizministerium klagte mich an, ich sollte lebenslang ins Gefängnis. Kurz: Ich verstehe, warum Snowden so handelte. Er hat meinen Fall studiert und wollte nicht enden wie ich. (FR 10.6.14)
Handelskommissar de Gucht hatte groß angekündigt, eine öffentliche "Konsultation" rund um die umstrittenen Investor-Staats-Streitschlichtungsverfahren zu beginnen. Seit Ende März ist die entsprechende Seite online. Wir halten das Verfahren allerdings für ein durchschaubares Ablenkungsmanöver. (EU-KOMMISSION: DIE SIMULATION VON DEMOKRATIE; 10.6.14)
So weit der Bericht von attac. Die breite Öffentlichkeit bleibt ohnehin von dieser Konsultation ausgeschlossen. Denn sie nimmt erst das Ergebnis wahr.
Wer sucht sich schon auf der Kommissionsseite zur Konsultationsseite und von dort zu dieser Seite durch?
Handel: 27.03.2014 – 06.07.2014
Online-Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Wenn man dort angelangt ist, kann man weitere Informationen suchen, um Übersetzung ins Deutsche bitten und gelangt so zu dieser Seite.
Dort werden folgende Hinweise zum Ausfüllen gegeben:
Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens
Angesichts des Umfangs dieser Konsultation empfehlen wir Ihnen nachdrücklich, die Konsultationsankündigung und das Konsultationsdokument auszudrucken und Ihre Antworten vor dem Ausfüllen des Fragebogens offline vorzubereiten.
Es ist technisch nicht möglich, Ihre Antworten im Fragebogen zu speichern und später darauf zurückzukommen. Bei Ihrer Online-Sitzung haben Sie 90 Minuten für Ihre Antworten.
Die Länge Ihrer einzelnen Antworten ist auf 4000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen), d. h. ca. 1,5 Seiten, begrenzt.
Die Frist für die Übermittlung der Antworten beträgt drei Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem die Konsultation in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung steht. Die Frist wird auf der Website zur Konsultation entsprechend aktualisiert.
Wer jetzt noch nicht abgeschreckt ist, erfährt:
Um die Offenheit und Transparenz unserer Konsultation sicherzustellen, wird auf der Website der GD Handel eine Liste der Namen aller Unternehmen/Organisationen veröffentlicht, die Beiträge eingereicht haben.
Bürgerinnen und Bürger, die als Privatpersonen auf die Konsultation antworten, können ankreuzen, ob ihr Name in dieser Liste veröffentlicht werden soll oder nicht.
Daneben werden wir die Beiträge der Unternehmen/Organisationen und Privatpersonen veröffentlichen, die der Veröffentlichung zustimmen. Bitte wählen Sie:
Wer zu den Fragen durchsteigen will, dem empfehle ich die Lektüre der Seite selbst. Nur ein Beispiel:
Frage 1: Geltungsbereich der materiellrechtlichen Investitionsschutzbestimmungen
Erläuterung der Problematik
Der Geltungsbereich des Abkommens spiegelt eine Schlüsselfrage wider: Welche Art von Investitionen und Investoren sollten geschützt werden? Nach Auffassung der EU sollte der Investitionsschutz für die nach dem Recht des Gastlandes gesetzeskonformen Investitionen und Investoren gelten.
Ansatz der meisten Investitionsabkommen
In vielen internationalen Investitionsabkommen sind die Definitionen der Begriffe „Investor“ und „Investition“ breit angelegt.
Die Begriffsbestimmung für Investitionen ist zumeist absichtlich weit gefasst, weil Investitionen komplexe Vorgänge sind, die ein breites Spektrum von Vermögenswerten umfassen können, beispielsweise Immobilien, Maschinen und Ausrüstungen, Urheberrechte, Verträge und Lizenzen, Aktien und Anleihen sowie unterschiedliche Finanzinstrumente. Gleichzeitig beziehen sich die meisten bilateralen Investitionsabkommen auf Investitionen, die gesetzeskonform getätigt wurden. Dies hat sich bewährt und es den Gerichten in ISDS-Angelegenheiten erlaubt, Investoren den Investitionsschutz zu verweigern, die bei ihrer Investitionstätigkeit gegen das Recht des Gastlandes verstoßen haben, indem sie beispielsweise klare Verbote in diesem Recht umgangen oder Investitionen in betrügerischer oder korrupter Weise getätigt haben.
In vielen Investitionsabkommen bezieht sich die Definition des Begriffs „Investor“ ohne weitere Präzisierung einfach auf die natürliche oder juristische Person der anderen Vertragspartei. Dies hat es in einigen Fällen so genannten Briefkastenfirmen im Besitz oder unter Kontrolle von Rechtspersonen, die weder vom Abkommen geschützt werden sollten noch einer tatsächlichen Geschäftstätigkeit im betreffenden Land nachgingen, erlaubt, unter Berufung auf das Investitionsabkommen Forderungen vor einem ISDS-Schiedsgericht zu erheben.
Ziele und Ansatz der EU
Die EU möchte Missbrauch vermeiden. Dies wird in erster Linie durch eine bessere Definition des Begriffs „Investor“ erreicht, wodurch so genannte Briefkastenfirmen im Besitz von Angehörigen von Drittstaaten vom Geltungsbereich ausgenommen werden. Um als rechtmäßiger Investor einer Vertragspartei zu gelten, muss eine Rechtsperson wesentliche Geschäftstätigkeiten im Hoheitsgebiet dieser Partei unterhalten.
Gleichzeitig möchte sich die EU auf nachweislich bewährte Vertragspraxis stützen. Der Verweis auf gesetzeskonforme Investitionen ist ein Beispiel dafür, ein weiteres ist die Klarstellung, dass Investitionsschutz erst gewährt wird, wenn Investoren bereits Ressourcen in erheblichem Umfang im Gastland gebunden haben – und nicht schon in der Planungsphase.