Dienstag, 15. Juli 2008

Bedingungsloses Grundeinkommen bedeutet Kombilohn

Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist praktisch ein Kombilohn für alle abhängig Beschäftigten. Daher hat es alle Nachteile mit dem Kombilohn gemeinsam.
Für die Bezieher höherer Einkommen ist freilich der BGE-Anteil des Kombilohnes vernachlässigenswert. Für die aus dem Arbeitsmarkt Herausgefallenen bedeutet es, dass sich niemand mehr dafür zuständig führen wird, ihnen wieder hinein zu helfen; denn - so das Grundverständnis - sie brauchen ja keine Arbeit, und wenn sie kein Arbeitsverhältnis eingehen, wollen sie ja offenbar auch keine.
Für den öffentlichen Sektor bedeutet es:
Reduktion aller öffentlichen Leistungen, Übernahme von Bildung, Gesundheitsvorsorge, Kulturförderung und innere Sicherheit durch private Dienstleister, Sponsoren und Stiftungen; denn der Staat hat dann kein Geld, mehr als seine Selbstreproduktion sicherzustellen. Alles andere muss er outsourcen an private Geldgeber.

Das BGE wäre eine enorme Verwaltungsvereinfachung, aber es würde den Zusammenhang der Gesellschaft und die Leistungsfähigkeit des Staates noch mehr zerstören, als sie es schon sind.

Natürlich wäre es schön, wenn unser Wertsystem sich änderte und Bewahrung von Ressourcen als wichtiger angesehen würde als die Produktion nutzloser Güter, die nur über Manipulation an den Käufer zu bringen sind. Praktisch aber würde die hoffnungslose Ökonomisierung des Lebens der am Arbeitsmarkt Orientierten noch weiter getrieben und die anderen fühlten sich aus der Gesellschaft ausgegrenzt. Dietmar Dath formuliert dazu: "Denn natürlich stimmt jeder Aufsichtsrat, dessen Mitglieder noch bei Trost sind, jederzeit für eine Beschäftigungs-, Innovations- und Rationalisierungspraxis, die den maximalen Profit erwirtschaftet, statt dafür, aufsässige Autobrandstifter aus der französischen Vorstadt mit attraktiven Aufstiegchancen zu bestechen, damit sie nicht wüten."
Das gilt heute schon und würde dann noch mehr gelten.

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