Wo fängt „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ an? Darf der Verfassungsschutz darüber entscheiden?
"[...] „Das Innenministerium (oder der ihm unterstellte Verfassungsschutz) ist kein Wahrheitsministerium. Ob ein politischer Vorwurf berechtigt ist oder nicht, ist in der Demokratie Sache des politischen Streits, nicht obrigkeitlicher Entscheidung.“
Wenn der Verfassungsschutz heftige Kritik an der Regierungspolitik als „delegitimierend“ und daher extremistisch aus dem demokratischen Diskurs verdrängen wolle, dann verfehle er nicht nur seine Aufgabe, sondern werde damit selbst zum Problem für die Demokratie. „Mit der Anprangerung ,ständiger Agitation‘ gegen die Regierung als angeblich den demokratischen Staat delegitimierend versucht der Verfassungsschutz, oppositionelle Strömungen zu delegitimieren“, schreibt der Jurist. „Solche hoheitlichen Eingriffe in den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung sind mit dem Demokratieprinzip und mit der Meinungsfreiheit unvereinbar.“
Murswiek: „Der Verfassungsschutz sagt zwar, dass es ihm nicht darum gehe, ,legitime‘ Protestaktionen gegen die Corona-Maßnahmen zu diskreditieren. Aber im demokratischen Staat ist grundsätzlich jeder Protest gegen Regierungsmaßnahmen legitim.“ " (Cicero 8.1.23)
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