Donnerstag, 20. September 2018

Flüchtlingsobergrenze

Eine Obergrenze für Flüchtlinge ist ein vergifteter Begriff. Weshalb?

Zunächst einmal deshalb, weil es selbstverständlich eine Obergrenze gibt. 
Man kann nämlich logischerweise nicht mehr Flüchtlinge aufnehmen, als es Flüchtlinge gibt. Aber es gilt natürlich auch, dass man nicht mehr Flüchtlinge aufnehmen kann, als in Europa eintreffen. 
Sobald man aber eine Zahl nur wenig darunter ansetzt, erweckt man den Eindruck, diese Zahl sei politisch verkraftbar, und lockt damit Flüchtlinge an.
Wenn man die Zahl aber so wählt, dass sie eine begrenzende Wirkung ausübt, hat das dehumanisierende Wirkung: Die Menschen werden zur bloßen Zahl herabgewürdigt. Wer darüber liegt, wird ohne Ansehen der Person und des spezifischen Falls abgewiesen. 
Das Grundrecht auf Asyl gälte dann also für alle Flüchtlinge oberhalb der Obergrenze nicht. Das widerspräche eindeutig dem Asylrecht und der in Artikel 1 des GG geschützten Würde des Menschen. 
In diesem Sinne wäre also jede wirklich begrenzende Obergrenze unmenschlich. 

Das heißt aber durchaus nicht, dass ein Befürworter einer solchen Obergrenze unmenschlich oder ein Unmensch wäre. Denn selbstverständlich ist es möglich, dass man für eine Regelung eintritt, die andere Menschen ihrer Menschenwürde beraubt, wenn man sie für unproblematisch hält, weil man nicht durchschaut, dass sie unmenschliche Folgen hat.
Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, wohl aber kann sie dazu führen, dass man unwissentlich Unrecht begeht. Das gegenwärtig recht aktuelle Beispiel ist der Lkw-Fahrer, der einen Radfahrer, der im toten Winkel seines Blickfeldes fährt, überfährt. 

Dazu, dass spätestens seit 2005 klar sein sollte, dass die Durchsetzung einer Obergrenze bedeutet, dass man den Tod von Flüchtlingen in Kauf nimmt


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