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Der Haftbefehlsantrag der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Israels Premier Netanjahu, Verteidigungsminister Galant sowie drei Hamas-Spitzen – wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – hat international für Aufruhr gesorgt. Israel, die USA, Großbritannien und Deutschland kritisierten, damit setze man die Führer einer Demokratie mit Terroristen gleich. Kommentatoren wägen ab. |
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| Endlich eine rote LinieVolkskrant-Kolumnistin Ibtihal Jadib verteidigt den Chefankläger des IStGH, Karim Khan: „Khan ist der erste, der wirklich eine rote Linie zu ziehen wagt. Statt ihn zu bedrohen oder unter Druck zu setzen, sollten wir erleichtert aufatmen, dass jemand noch versucht, das internationale Recht zu handhaben. All die schönen Verträge sind nicht nur zur Zierde da. Bei möglichen Verletzungen müssen wir bereit sein, Verbrechen festzustellen, egal wer auch dahinter steckt. Mit den Worten von Khan gesprochen: 'Schauen Sie sich die Beweise an, schauen Sie sich das Verhalten an, schauen Sie sich die Opfer an und blenden Sie die Nationalität aus.'“
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| Forderung abzulehnen wäre HeucheleiAuch Politiken unterstützt die Anklagebehörde: „Ob die Voraussetzungen für den Haftbefehl vorliegen, muss das Gericht entscheiden, doch der Staatsanwalt sendet mit seiner Entscheidung genau das richtige Signal. Das Signal, dass jeder für sein Handeln zur Verantwortung gezogen werden kann. Auch aus westlichen Ländern und von unseren Verbündeten. ... Das Völkerrecht ist universell, das ist der Grundgedanke, und deshalb ist es entscheidend, dass der Westen die Forderung des IStGH-Staatsanwalts nach Haftbefehlen unterstützt. Alles andere würde uns als Heuchler der schlimmsten Sorte entlarven.“
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| Unglückliche GleichsetzungKhan und seine Mitstreiter hätten sich klüger anstellen können, kritisiert Svenska Dagbladet: „Wenn der Chefankläger des IStGH sagt, dass 'niemand über dem Gesetz steht', was natürlich richtig ist, und im gleichen Atemzug die Verhaftung sowohl der Terroristen als auch derjenigen fordert, die für die Rückgewinnung ihrer entführten Bürger kämpfen, ist die Asymmetrie im Bild bestechend. ... Dies bedeutet nicht, dass der IStGH die Frage, ob Israel Kriegsverbrechen begangen hat, nicht untersuchen sollte. ... Die Staatsanwaltschaft beim IStGH verfügt jedoch über einen erheblichen Ermessensspielraum, welche Fälle sie verhandelt und wie sie sie präsentiert. Die wichtige Aufgabe, mögliche Kriegsverbrechen zu untersuchen, könnte nun eingeschränkt werden, und die Relevanz des IStGH ist gefährdet.“
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| Den 7. Oktober nicht vergessenSpotmedia betont die Verantwortung der radikal-islamischen Hamas für die aktuelle Situation: „Die israelische Offensive im Gaza geschah nicht ohne Fehler, Premier Netanjahu ist ein mehr als fragwürdiger Anführer. Er hat durch seinen Anti-Justizkampf das Land geschwächt, bis dessen Verletzlichkeit von der Hamas ausgeschlachtet wurde. Jedes zivile Opfer ist eine große Tragödie und jeder einzelne Fehler muss bestraft werden. Aber das erlaubt nicht, dass man den 7. Oktober vergisst, dass man den Terrorakt vergisst, der die Erwiderung ausgelöst hat, dass man vergisst, wer Zivilisten als menschliche Schutzschilde benutzt, dass man die Geiseln vergisst, dass man vergisst, dass die Opfer und ihre Familien [in Gaza] diese Terroristen gewählt haben.“
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| Ungewollte Schützenhilfe für BibiDer Haftantrag gegen Israels Premier verschlimmert die Krise sogar, meint Der Standard: „Er kommt zu einem Zeitpunkt, an dem der äußere und innere Druck auf Netanjahu, den Krieg zu beenden oder zumindest zu einer politischen Lösung hinzuführen, auf einen Höhepunkt zusteuert und den Fortbestand der Regierung zunehmend gefährdet. Doch nun solidarisiert sich das Land mit dem Premier, was Netanjahu innerlich jubeln lässt. Seine Attacke auf Khan, den er 'einen der großen Antisemiten der Moderne' schimpft, ist maßlos übertrieben und ein Beispiel, wie Netanjahu den Antisemitismusvorwurf ständig instrumentalisiert. Aber die Causa spielt ihm und anderen Hardlinern in die Hände, schwächt seine Kritiker und könnte den Krieg verlängern, statt ihn zu verkürzen.“
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| IStGH emanzipiert sich von den USAJutarnji list findet das Vorgehen angesichts der ablehnenden Haltung Washingtons bemerkenswert: „Obwohl die USA den IStGH formell nicht anerkennen, unterstützen sie in manchen Fällen (sprich: wenn es ihnen passt) seine Arbeit leidenschaftlich. So letztens geschehen bei der Untersuchung von Putins Kriegsverbrechen in der Ukraine, die die USA bedingungslos finanziert haben. ... Da sie seine Arbeit gesponsert und überwacht hat, war der IStGH bisher sehr von der Unterstützung der Supermacht abhängig. ... Dass sich der IStGH ohne den Segen der USA zu so einem Schritt entschlossen hat, zeigt, wie autonom er in den letzten Jahren geworden ist. Das war seinerzeit so auch gedacht, als man sich auf das Römische Statut einigte und den IStGH gründete.“
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Der britische High Court erkennt keine genügenden Zusicherungen, dass sich Julian Assange bei einem Verfahren in den USA auf die Meinungsäußerungsfreiheit berufen kann. Diese wollen Assange wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente den Prozess machen. Nun darf der Wikileaks-Gründer erneut in Großbritannien gegen seine Auslieferung in Berufung gehen. Kommentatoren debattieren, wie es mit dem Fall weitergehen könnte und sollte. |
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| Absprache rückt näherHinter den Kulissen tut sich etwas, schreibt Corriere della Sera: „Ende März berichtete das Wall Street Journal über eine Einigung mit dem US-Justizministerium, die eine Freilassung von Assange ermöglichen und der Regierung Biden die Auseinandersetzung mit einer unangenehmen Angelegenheit ersparen würde. ... Gemäß der Vereinbarung müsste sich der Wikileaks-Gründer in einem geringfügigeren Anklagepunkt schuldig bekennen, nämlich, was die ungenügende Behandlung geheimer Informationen betrifft. Assange könnte diesen Schritt vor Ort tun, ohne die USA zu betreten. Die Londoner Haft – fünf Jahre – würde auch auf die Verurteilung in den USA angerechnet. Dies würde es dem Aktivisten ermöglichen, das Gefängnis zu verlassen, ohne eine erneute Verhaftung befürchten zu müssen.“
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| Auslieferung wäre Todesstoß für PressefreiheitAuch The Spectator hofft, dass dem Ersuchen der USA nicht nachgegeben wird: „Eine Abschiebung würde die lebenswichtige Fähigkeit der Presse in Großbritannien in Gefahr bringen, über ausländische Regime – unabhängig von deren Gesetzen – veröffentlichen zu dürfen, was sie will, solange es den eigenen Gesetzen nicht widerspricht. ... Das liberale Beharren darauf, keinem anderen Staat bei seiner schmutzigen Tätigkeit zu helfen, indem man dessen Dissidenten verhaftet, egal wie freundschaftlich die Beziehungen auch sein mögen, war einst ein lobenswertes Merkmal Großbritanniens. ... Es spricht viel dafür, dass Rishi Sunak ein Gremium einrichten sollte, das unser Auslieferungsgesetz überprüft, um sicherzustellen, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passiert.“
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| Endlich freilassen – auch mit Blick auf die ZukunftDas ist noch kein Sieg für Assange, betont tagesschau.de: „Das Team um Julian Assange muss weiter kämpfen, dass der Australier nicht abgeschoben wird. Er hat lediglich Zeit gewonnen. Dieses Verfahren dürfte noch mindestens einige Monate dauern. Es ist bitter, dass Assange diese Zeit im Gefängnis verbringen muss - ohne Urteil - wo er schon seit mehr als fünf Jahren einsitzt. Das, was mit Assange passiert, ist eine Schande. ... Wenn Herausgeber und Journalisten wegen Spionage angeklagt werden, dann ist die freie Presse in Gefahr. Die Schwelle, den nächsten deswegen vor Gericht zu zerren, sinkt. Julian Assange muss freigelassen werden.“
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