Freitag, 30. März 2018

Ein neues Unternehmensrecht? - Artikel 1833

 Frankreichs Präsident Emmanuel Macron plant, das französische Zivilrecht zu ändern, den berühmten, über 200 Jahre alten Code Napoléon. Und zwar dort, wo Napoleon Bonaparte im Jahr 1804 die für Kontinentaleuropa bis ins 20. Jahrhundert prägende Definition eines Privatunternehmens vornahm. Im Artikel 1833 heißt es: "Jede Gesellschaft muss ein erlaubtes Ziel verfolgen und im gemeinsamen Interesse der Teilhaber errichtet sein." Nur legal und im Interesse der Eigentümer müssen Unternehmen demnach handeln. Damit setzte Napoleon dem Kapitalismus kaum Grenzen. [...]
Macron plant nun, den Artikel 1833 zu ergänzen: "Die Gesellschaft muss in ihrem eigenen Interesse geführt werden, unter Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Folgen ihrer Aktivitäten." (Dann halt wie Napoleon, ZEIT online 27.3.18)

Eine verheißungsvolle Perspektive. Freilich, wie groß ist die Rolle, die die Sozialbindung des Eigentums im GG in der Praxis spielt?
Aber sie spielt eine Rolle. Und Artikel 1833 könnte die rechtliche Grundlage für überfällig Reformen werden, wenn er EU-weit eingeführt wird.

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