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Ein Berufungsgericht in London hat das Auslieferungsverbot des Wikileaks-Gründers Julian Assange gekippt. Ob er tatsächlich an die USA ausgeliefert wird, ist damit aber noch nicht entschieden, denn seine Anwälte haben ihrerseits Berufung angekündigt. Während einige Medien fürchten, dass der Umgang mit dem Journalisten Schule machen könnte, finden andere, dass das Urteil akzeptiert werden muss. |
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| Gefahr für JournalistenFür Eco droht ein heikler Präzedenzfall: „Der Wikileaks-Chef hat in den letzten zehn Jahren wahrscheinlich einige Verbrechen begangen, aber das hat nichts mit dem aktuellen Fall zu tun. Das Auslieferungsersuchen wurde auf der Grundlage des [US-amerikanischen] Spionagegesetzes gestellt, das zu den am wenigsten demokratischen Gesetzen der freien Welt gehört. Die Anklage gegen ihn lautet, als geheim eingestufte Informationen veröffentlicht zu haben. Wenn man aber die Veröffentlichung von Geheimnissen verbietet, fördert man die Geheimhaltung und den Machtmissbrauch, weil man Transparenz und Rechenschaftspflicht verhindert. Sollte das Weiße Haus in diesem Fall erfolgreich sein, könnte es ermutigt werden, alle Journalisten strafrechtlich zu verfolgen, die mit Verschlusssachen arbeiten.“
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| Der Vernichtungsfeldzug geht weiterDie Entscheidung des britischen High Court bringt die Medienfreiheit weltweit in Gefahr, warnen Baltasar Garzón und Aitor Martínez von Assanges Anwaltsteam in einem Blogbeitrag bei Mediapart: „Indem das Gericht akzeptiert, einen Journalisten auszuliefern wegen der Veröffentlichung von Informationen von globalem Interesse, die Kriegsverbrechen, Korruption und Fehlverhalten von Geheimdiensten anprangern, rückt es die Medienwelt ins Visier der US-Administration. … Ziel der USA war es nie, Recht zu sprechen, sondern einen Feind zu vernichten und denjenigen eine endgültige Lehre zu erteilen, die es wagen, gegen die hochheilige Omertá-Regel der Geheimdienste der Weltmacht Nummer Eins zu 'verstoßen'. Nun setzen sie erneut ihre gesamte Macht ein, um all jene zum Schweigen zu bringen, die sich gegen sie auflehnen.“
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| Whistleblower sollte bleiben dürfenAssanges Auslieferung wäre nicht richtig, findet der Professor der Rechtswissenschaften Andrew Tettenborn in The Spectator: „So nötig internationale Kooperation in Sachen Terrorismus, Mord und Betrug ist: Bei Vorwürfen der Volksverhetzung und staatsfeindlicher Spionage gilt dies viel weniger - wenn überhaupt. ... Unverblümt gesagt: So besonders unsere Beziehung zu den USA sein mag, gibt es doch keinen Grund, warum wir helfen sollten, ihr Spionagegesetz durchzusetzen. ... Umso mehr, weil die Assange vorgeworfenen Taten gar nicht auf dem Territorium der USA verübt wurden. ... Wir sollten Leuten wie Julian Assange sagen, dass sie hier bleiben können, solange sie sich vernünftig benehmen, ihnen aber auch versichern, dass wir sie, selbst wenn wir sie ausliefern, niemals in ein Land schicken werden, das sie für Verbrechen gegen den Staat bestrafen will.“
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| Auch Assange steht nicht über dem RechtWenn behauptet wird, dass ein Enthüllungsjournalist zum politischen Gefangenen gemacht wird, ist das aus Sicht der Badischen Zeitung zu einfach: „Denn auch Assange hat durch sein Handeln immer wieder Zweifel an den eigenen Motiven geweckt. Etwa im US-Wahlkampf 2016, als auf Wikileaks E-Mails der demokratischen Partei veröffentlicht wurden, die die Clinton-Kampagne beschädigten und wohl in Zusammenhang mit staatlich gesteuerten russischen Hacker-Angriffen standen. Ebenso gilt es bei dem nun um sich greifenden Furor zu bedenken, dass nicht irgendein zusammengewürfeltes Tribunal über seine Auslieferung entschieden hat, sondern ein ordentliches britisches Gericht. Auch der Australier steht nicht über dem Recht.“
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| Die Freude der DemokratiefeindeEine Doppelmoral vieler Verteidiger des Whistleblowers beobachtet La Stampa: „Der Hauptschaden, den Wikileaks angerichtet hat, ist die Verbreitung von Abscheu gegenüber denjenigen, die Demokratien regieren. Zur Freude der Feinde der Demokratien, und es ist kein Zufall, dass die leidenschaftlichste Verteidigung von Assange von der Sprecherin des russischen Außenministeriums kam, die von 'angelsächsischem Kannibalismus' sprach. Als ob nicht Dutzende von Journalisten wegen Verfolgung aus Russland geflohen wären, wie von Friedensnobelpreisträger Dimitrij Muratow lautstark angeprangert wurde.“
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KOMMENTAR
Der Fall Julian Assange: Kuschen vor den USA
VonBascha Mika
Der Londoner High Court hatte es in der Hand, den Rachefeldzug der USA gegen Julian Assange zu beenden. Doch sein Urteil ist eines Rechtssaates nicht würdig. Ein Kommentar.
Das Urteil ist eine Schande. Und eines Rechtsstaates nicht würdig. Der Londoner High Court hatte es in der Hand, den Rachefeldzug der USA gegen Julian Assange zu beenden und den Wikileaks-Gründer aus der Haft zu befreien. Doch das Gegenteil ist der Fall. Die Richter haben vor den Vereinigten Staaten gekuscht, haben sich deren Argumente zu eigen gemacht und damit die Geschichte von Verfolgung und Willkür fortgeschrieben. Fehlerhafte Gutachten in der Vorinstanz? Die USA würden wohl alles schmähen, was Assange ihren Fängen zu entziehen droht.
Und wie viel Folter darf es denn sein? Man wolle bei
Assange keine „Spezialmethoden“ anwenden, hat die amerikanische Seite dem High Court versichert. Interessant. Da räumen Vertreter eines westlichen Staates freimütig ein, dass sie Gefangene bei Bedarf quälen lassen. Muss ja nicht gleich Waterboarding sein, weiße, psychische Folter ist auch effektiv. Und mit derlei Aussichten soll ein Mensch ausgeliefert werden, der für die USA zu den Staatsfeinden Nummer eins gehört?
Auch in freiheitlichen Demokratien wird Macht missbraucht, werden Menschen- und Bürgerrechte missachtet. Es ist die Aufgabe von Gerichten, derartige Verfehlungen zu korrigieren. Wenn es gut läuft. In London hat der Rechtsstaat himmelschreiend versagt.
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