"[...] „Wir machen etwas Unerhörtes. Wir wollen, dass der Anteil der Frauen im Parlament dem Anteil in der Bevölkerung entspricht“, sagte die SPD-Abgeordnete Klara Geywitz im Landtag. Sie sei stolz darauf, dass Brandenburg als erstes Land ein solches Gesetz beschließe. [...]" (FAZ 31.1.19)
Ich besinne mich, dass bei Personalratswahlen in Hessen Stimmzettel, auf denen nur weibliche KandidatInnen angekreuzt worden waren, als ungültig galten, weil um der Parität jeder Wähler verpflichtet war, gleich viel weibliche wie männliche KandidatInnen anzukreuzen.
Ich hielt das für eine Einschränkung des Wählerwillens, habe mich aber als Wahlleiter an die Vorgaben gehalten.
Nach dem vorliegenden Gesetz wird nicht das Handeln des Wählers beschränkt, sondern seine Handlungsmöglichkeit (jedenfalls soweit kein Kumulieren oder Panaschieren möglich ist). Da die aufgrund der Aufstellung von KandidatInnenlisten ohnehin beschränkt ist, halte ich das für rechtlich unproblematisch.
Offenkundig ist die Durchsetzung von Gleichberechtigung im Sinne gleicher Teilhabe ausgesprochen schwierig.
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