Zum Glück ist die Aktion Aufschrei Stoppt den Waffenhandel zusammen mit Amnesty International aber noch nicht mundtot zu kriegen.
Auch in Länder mit laufenden Menschenrechtsverletzungen und in Krisenregionen werden fortwährend Waffen geliefert.
Dabei heißt es in Artikel 26 des Grundgesetzes:
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
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