https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions-different-types/
Welche Arten von Sanktionen verhängt die EU?
EU-Sanktionen können sich gegen Regierungen von Nicht-EU-Staaten, Organisationen und Einzelpersonen richten. Die EU kann restriktive Maßnahmen zur Umsetzung der VN-Resolutionen, zur Verschärfung der VN-Sanktionen oder aus eigener Initiative verhängen.
Ziele von EU-Sanktionen
EU-Sanktionen können sich gegen folgende Akteure richten:
- Regierungen von Nicht-EU-Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Politik
- Organisationen (Unternehmen), die die Mittel für die Politik, gegen die sich die Maßnahmen richten, bereitstellen
- Gruppen oder Vereinigungen wie etwa terroristische Gruppen
- Einzelpersonen wie Terroristen oder Personen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind
Sanktionen werden so konzipiert, dass nachteilige Auswirkungen für diejenigen möglichst gering gehalten werden, die nicht für die Politik oder die Handlungen verantwortlich sind, die zur Verhängung der Sanktionen geführt haben.
Insbesondere ist die EU bestrebt, die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung vor Ort oder auf rechtmäßige Aktivitäten in oder mit dem betroffenen Land auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Um welche Sanktionen handelt es sich?
Die meisten Sanktionsregelungen der EU richten sich gegen Einzelpersonen und Organisationen und bestehen aus dem Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverboten. Die EU kann auch sektorspezifische Maßnahmen wie wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen annehmen.
Zu den Sanktionen im engeren Sinne – sie erfordern eine spezifische Rechtsgrundlage in den EU-Verträgen – gehören:

Waffenembargo
Verbot der Ausfuhr von Gütern und Technologien, die in der EU-Militärgüterliste aufgeführt sind.

Reiseverbote
Betroffene Personen haben nicht die Möglichkeit der Einreise in und der Durchreise durch EU-Gebiet.

Einfrieren von Vermögenswerten
Alle Vermögenswerte von mit Sanktionen belegten Personen und Organisationen in der EU werden eingefroren.

Nichtverfügbarkeit von finanziellen Mitteln
Personen und Einrichtungen in der EU dürfen den mit Sanktionen belegten Personen und Organisationen keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

Wirtschaftssanktionen
Beschränkungen in den Bereichen Handel, Verteidigung, Technologien, Finanzen, Verkehr und Energie.

Diplomatische Sanktionen
Abbruch der diplomatischen Beziehungen oder Abzug der diplomatischen Vertreter.
Sanktionen der Vereinten Nationen und der EU
Es gibt drei Arten von Sanktionsregelungen, die die EU umsetzen kann: Sanktionen der Vereinten Nationen (VN), gemischte Sanktionen und eigenständige Sanktionen der EU.
Sanktionen der Vereinten Nationen
Die EU setzt alle vom VN-Sicherheitsrat verhängten Sanktionen um, indem sie diese in EU-Recht umsetzt. Sie steht in einem ständigen Dialog mit den VN, um die entsprechenden Maßnahmen der Mitgliedstaaten besser zu koordinieren.
Gemischte Sanktionen
Die EU kann VN-Sanktionen auch verschärfen, indem sie zusätzlich zu den vom VN-Sicherheitsrat verhängten Sanktionen weitere Maßnahmen einleitet.
Eigenständige Sanktionen der EU
Der Rat kann von sich aus beschließen, Sanktionen zu verhängen. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR) oder die EU-Mitgliedstaaten können diese Art von Sanktionen vorschlagen. Ihre Geltungsdauer beträgt üblicherweise 12 Monate.
Restriktive Maßnahmen werden in GASP-Beschlüssen (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) des Rates festgelegt.
Länderspezifische und thematische Sanktionen
Die meisten EU-Sanktionsregelungen werden angesichts einer konkreten Situation in einem bestimmten Land angenommen. So wurden beispielsweise angesichts der Lage in Russland, Belarus, Iran, Nordkorea, Syrien, der Demokratischen Republik Kongo und Venezuela Sanktionen verhängt.
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