Donnerstag, 8. Juni 2023

Ist eine stark vom Mainstream abweichende Meinungsäußerung strafwürdig? Wo beginnt Kriegshetze?

 https://www.nachdenkseiten.de/?p=98956

"Eine Frau wurde gerade wegen „Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ schuldig gesprochen. [...]

Die Richterin verurteilte die Frau am Dienstag zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Ukrainerin am 8. Mai 2022 „bei einer pro-russischen Demonstration“ in Köln den Krieg „für andere wahrnehmbar gutgeheißen und befürwortet“, wie es in der Urteilsbegründung hieß.

Laut Medienberichten hatte die Frau in einem Fernseh-Interview, das in der Verhandlung in Augenschein genommen wurde, gesagt: „Russland ist kein Aggressor“. Zudem habe sie gesagt, das Vorgehen Russlands sei „alternativlos“. Das Gericht war überzeugt, dass die Äußerungen der Frau geeignet seien, „den öffentlichen Frieden zu stören“. Die 48-Jährige habe sich in ihrer Einlassung zu den Anklagevorwürfen als „Friedensaktivistin“ bezeichnet, so Berichte. Am Tag der Demo habe sie, „wie jedes Jahr“ am 8. Mai, „den Tag des Sieges über den Faschismus gefeiert“.

In ihrer Urteilsbegründung führte die Richterin laut Berichten aus, dass die Angeklagte nach Auffassung des Gerichts mit ihrer Aussage einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg unterstützt habe und damit nach § 140 Strafgesetzbuch wegen „Belohnung und Billigung von Straftaten“ als schuldig zu befinden sei. Im Absatz 2 des Paragrafen 140 heißt es: Wer rechtswidrige Taten „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. [...]"

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Keine Kommentare: