Freitag, 31. Mai 2024

Wahlumfragen und der Abstieg der AfD

 

Methodik

Wahlumfragen sind immer nur Momentaufnahmen der politischen Stimmung. Da nie alle Wahlberechtigten, sondern nur eine Stichprobe befragt wird, unterliegen die Umfragen außerdem statistischen Schwankungen. Um ein möglichst repräsentatives Meinungsbild zu vermitteln, kombiniert der ZEIT-ONLINE-Wahltrend die Werte aller verfügbaren Umfragen zur Bundestagswahl. Die Trendlinie wird für jeden Tag des Jahres neu berechnet. Dabei fließen alle Umfragedaten ein, die bis zum jeweiligen Tag erschienen sind. Die einzelnen Umfragen zählen nicht alle gleich viel, sondern werden gewichtet. Neue Erhebungen erhalten ein höheres Gewicht als alte. Sobald eine neue Umfrage erscheint, reduziert sich zudem das Gewicht aller vorherigen Werte des gleichen Instituts um die Hälfte. Außerdem erhalten alle Institute einen Gewichtungsfaktor, der sich an der historischen Zuverlässigkeit orientiert: Je besser die Daten des jeweiligen Instituts bei früheren Wahlen mit dem späteren Wahlergebnis übereinstimmten, desto höher das Gewicht. In die Auswertung fließen dabei alle Bundestags- und Landtagswahlen seit 1990 ein, wobei Bundestagswahlen und neuere Wahlen stärker berücksichtigt sind.

Die Details der Berechnung lassen sich im Quellcode nachvollziehen: https://github.com/ZeitOnline/wahltrend.

Diese Institute fließen mit diesem Gewicht in die Auswertung ein: Allensbach (1), GMS (0,77), Forschungsgruppe Wahlen (0,69),  Infratest dimap (0,62), Emnid (0,55), Forsa (0,54), YouGov (0,52),  INSA (0,51).

Für die Wahlumfragen befragen Meinungsforschungsinstitute regelmäßig eine vierstellige Anzahl Wahlberechtigter. Die meisten Institute rufen sowohl Festnetz- als auch Mobilfunknummern an, häufig  kommen außerdem Onlinebefragungen zum Einsatz. Da sich nicht alle Bevölkerungsgruppen gleich gut für die Umfragen erreichen lassen, werden die Werte anschließend nach soziodemografischen Merkmalen wie Alter und Geschlecht gewichtet. So entstehen sogenannte repräsentative Stichproben, die in ihrer Zusammensetzung die Gesellschaft möglichst gut abbilden sollen. Die genaue Methodik der Institute ist dabei in der Regel für die Öffentlichkeit nicht transparent.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-05/wahlumfragen-afd-spd-bundestagswahl-sonntagsfrage


Dort gibt es auch zwei unterschiedliche Vermutungenzwei unterschiedliche Vermutungen, über die Gründe das Nachlassens der AfD nachzulesen.

euro|topics: Trump: Schuldig in allen 34 Anklagepunkten

Im Prozess um Schweigegeld-Zahlungen an eine Pornodarstellerin hat die Jury Donald Trump einstimmig in allen Anklagepunkten für schuldig befunden. Das Strafmaß soll am 11. Juli bekanntgegeben werden - wenige Tage, bevor die Republikaner Trump erneut zum Präsidentschaftskandidaten nominieren wollen. Selbst wenn der Ex-Präsident ins Gefängnis müsste, könnte er seine Kandidatur aufrechterhalten.

CORRIERE DELLA SERA (IT)

Nachteil im Kopf-an-Kopf-Rennen?

Die Folgen des Urteils für die Wahlen im November sind ungewiss, erörtert Corriere della Sera:

„Eine Umfrage der Quinnipiac University vom letzten Monat ergab, dass sechs Prozent von Trumps Wählern weniger bereit wären, für ihn zu stimmen, wenn er verurteilt würde. Eine geringe Zahl, die aber in einem Kopf-an-Kopf-Rennen wie dem gegen Biden von Bedeutung sein könnte. Andere sind der Meinung, dass diese Verurteilung bei der Wahl in fünf Monaten, bei der für die US-Amerikaner die Wirtschaft im Vordergrund steht, wenig ins Gewicht fallen wird. Außerdem hat Trump diesen Prozess genutzt, um sich als Opfer des Systems darzustellen und seine Wählerschaft zu mobilisieren.“

Viviana Mazza
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ILTA-SANOMAT (FI)

Nur die Wahlurne zählt

Ob Trump wiedergewählt wird, entscheidet nicht das Gericht, betont Ilta-Sanomat:

„Das Trump-Urteil hat vor allem symbolischen Charakter. ... Nichts im New Yorker Urteil hindert Trump daran, eine weitere Amtszeit als Präsident anzustreben. Selbst im theoretischen Fall, dass er ins Gefängnis müsste. Er könnte hinter Gittern zum Präsidenten gewählt werden. Wie Präsident Joe Biden unmittelbar nach dem Urteil sagte, kann Donald Trump nur durch Wahlen vom Weißen Haus ferngehalten werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es schwierig, die Auswirkungen von Trumps Verurteilung auf den Wahlausgang zu beurteilen.“

Jari Alenius
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THE ECONOMIST (GB)

Historische Schande

The Economist glaubt nicht, dass die Verurteilung Trump zu Fall bringen wird:

„Diese historische Schande sollte die Nation sowohl schockieren als auch eine Beruhigung hinsichtlich ihrer Fähigkeit sein, für Gerechtigkeit zu sorgen. Dass die Verurteilung von Donald Trump wahrscheinlich weder das eine noch das andere bewirken wird, zeugt zum einen von der zersetzenden Kraft der Schamlosigkeit Trumps und zum anderen von der komplexen und anfechtbaren Beschaffenheit der gegen ihn erhobenen Vorwürfe. ... Vielleicht wird diese Verurteilung, wie einige Umfragen vermuten lassen, unabhängig denkende Wähler dazu bringen, sich von Trump abzuwenden. Wenn nicht, dann könnte die Schweigegeld-Zahlung an Daniels Trumps Wahl ein zweites Mal ermöglichen.“

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DAGENS NYHETER (SE)

Kein Urteil über den eigentlichen Skandal

Gefahren für die Demokratie werden durch das Urteil nicht abgewehrt, betont Dagens Nyheter:

„Trump ist in vier Fällen angeklagt und dies ist derjenige, der am leichtesten wiegt und am einfachsten in Zweifel zu ziehen war: Der Staatsanwalt hatte angekündigt, Trump hart zu attackieren, die Jury stammte aus einer der stärksten Hochburgen der Demokraten und der Richter hat ebendieser Partei den einen oder anderen Dollar gespendet. ... Trump ist für den ungeheuerlichen Versuch angeklagt, einen friedlichen Machtwechsel zu verhindern. Vieles spricht allerdings dafür, dass [in jenem Fall] keine rechtliche Prüfung vor der Wahl stattfinden wird. ... Trump muss sich also nicht wegen seiner Drohungen gegen die Demokratie verteidigen, und der Trumpismus kann auf dem eingeschlagenen Weg weiterwandeln.“

Karin Eriksson
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Sonntag, 26. Mai 2024

Zu einer Umfrage der CDU

 Sagt man was oder sagt man nichts?

Herr Rau hat etwas geschrieben, und ich schließe mich dem an. Freilich für seine Argumente in puncto Sicherheit gilt das nicht, dafür verstehe ich von Informatik zu wenig; aber ich weiß, dass er ein guter Informatiker ist. 

Wahlkampf ist ein schwieriges Geschäft. Die FDP kämpft um ihr politisches Überleben, die CDU will ihre Riesenchance nutzen. 

Wie man aus meinen Äußerungen zum Klimawandel entnehmen kann, kann ich beiden kein Glück wünschen. Dafür steht zu zu viel auf dem Spiel.


Samstag, 25. Mai 2024

Zum Vergleich des Angriffs auf das World Trade Center 2001 und dem Überfall der Hamas auf Israel 2023

Nach dem 11.9.2009 griffen  die USA Afghanistan und den Irak an, es kam zu Hunderttausenden von Toten, der IS entstand, die Jesiden wurden verfolgt, Bundesbürger*innen schlossen sich dem IS an. Die Hamas lernte vom Ergebnis des Angriffs auf das World Trade Center und vom Vorgehen des IS, beging ungeheuerliche Grausamkeiten und verleitete Israel dazu, ebenso unverhältnismäßig zurückzuschlagen wie die USA es getan hatten.

Der Fall des russischen Angriffs auf die Ukraine liegt anders, weil hier nicht der stärkere Gegner angegriffen wurde, sondern ein schwächerer. Das ist allerdings nicht besser; aber weniger gefährlich für den Angreifer. Osama bin Laden wurde getötet; aber Afghanistan wurde von den Taliban zurückerobert. Für die Frauen in Afghanistan hat sich nichts verbessert. Der Erfolg für sie war nur kurzfristig wirksam.

Freitag, 24. Mai 2024

Stuttgart 21 ein Skandal ohne Beispiel

"Offene Briefe, offene Fragen. Gegner des Bahnprojekts verlangen vom DB-Konzern und Eisenbahn-Bundesamt, Zweifel am S21-Brandschutzkonzept auszuräumen. Die Adressaten antworten einfach nicht. Das erhärtet nur den Verdacht: Man hat etwas zu verheimlichen – und viel zu verlieren. Der Verlust an Glaubwürdigkeit ist dabei wohl das nichtigste Problem. Von Ralf Wurzbacher.

Skandalisieren tut manchmal not, mithin lässt sich damit Unheil abwenden. Stuttgart 21 ist ein Skandal, durch und durch. Von der Anbahnung über die Projektierung, die politische Durchsetzung, die Finanzierung bis hin zur baulichen Realisierung: ein riesengroßer Eklat, der indes vom Mainstream zu einer lästigen Betriebsstörung verniedlicht wird. „Nun ja, läuft nicht alles bestens, aber haut schon irgendwie hin.“ Dabei wird in der hiesigen Medienlandschaft ein Aspekt des zig Milliarden Euro verschlingenden Chaosprojekts praktisch gar nicht verhandelt: Sobald einmal in Betrieb, droht es für Hunderte, mithin Tausende Menschen zur Todesfalle zu werden.

„S21 hat das Potenzial, Europas größtes Krematorium zu werden“, hatte schon vor sechs Jahren Hans-Joachim Keim nach Durchsicht des 33-seitigen Brandschutzkonzepts gewarnt. Der Ingenieur war Gutachter des Gletscherbahnunglücks im österreichischen Kaprun, bei dem im Jahr 2000 infolge eines Feuers 155 Menschen durch Rauchvergiftung starben. Aus Sorge, bei Stuttgart 21 könnte sich Ähnliches oder Schlimmeres ereignen, beklagte der Experte ein „Staatsverbrechen“ und weiter: „Es ist Wahnsinn, was die da machen.“

Schluss mit Naturgesetzen

„Die da“ sind die Deutsche Bahn (DB) und ihre Projektpartner, also Baden-Württemberg, die Stadt, die Region und der Flughafen Stuttgart. Die Kritik an ihrem Treiben ist in den Jahren nicht verstummt, sie wurde sogar immer lauter, weil sich mit den Baufortschritten immer mehr technische Unwuchten und Gefahrenquellen abzeichneten. Und dann gibt es da noch diese Planänderung: Lange Zeit hatte die Bahn mit Zügen einer maximalen Auslastung von 1.757 Passagieren kalkuliert, neuerdings jedoch perspektivisch mit solchen, die bis zu 3.681 Menschen fassen und durch die diversen zum künftigen Stuttgarter Tiefbahnhof führenden Tunnel rollen sollen. Aber trotz verdoppelter Fahrgastzahl ist das Brandschutzkonzept immer noch das alte.

Das muss man nicht verstehen, und die Macher geben sich auch gar nicht die Mühe, es zu erklären. Stattdessen ließ unlängst ein DB-Sprecher verlauten, das S21-Sicherheitspaket sei „von der Art der eingesetzten Züge unabhängig“, was so viel bedeutet wie: Ob nun zehn Fahrgäste oder 3.000 unterwegs sind, die Chance jedes Einzelnen, sich im Unglücksfall in Sicherheit zu bringen, ist in beiden Fällen gleich groß. Realitätsverweigerung ist eine der stärksten Konstanten bei S21. Jetzt kommen sogar die Naturgesetze unter die Räder.

Mauern und Aussitzen

Gutachter Keim hatte den Verantwortlichen seinerzeit vorgehalten, „kein Gefühl für Paniksituationen“ zu haben, „sie können sich nicht vorstellen, wie man unter Stress und Angst reagiert“. Die Fluchtwege bei S21 sind stellenweise 90 Zentimeter breit, üblich sind zwei Meter und mehr. Sie liegen auch nicht auf der Höhe des Ausstiegs, sondern einen Meter tiefer, und die Rettungsstollen zur benachbarten Tunnelröhre befinden sich im Abstand von 500 Metern. Wie sollten Menschen unter diesen Bedingungen „mit einem Rollstuhl durchkommen“, fragte sich Keim, „es wird dort Staus geben“. Spätestens bei den viel zu eng konzipierten Fluchttreppen würden sich die Flüchtenden „gegenseitig zerdrücken – wie bei der Love-Parade“. Und Keim äußerte diese Bedenken schon, als die Bahn noch mit der Hälfte an Insassen rechnete. [...]"

https://www.nachdenkseiten.de/?p=115624 24. Mai 2024

Mittwoch, 22. Mai 2024

euro|topics: Israel/Hamas: Kontroverse um IStGH-Haftbefehlsantrag; Assange

Der Haftbefehlsantrag der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Israels Premier Netanjahu, Verteidigungsminister Galant sowie drei Hamas-Spitzen – wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – hat international für Aufruhr gesorgt. Israel, die USA, Großbritannien und Deutschland kritisierten, damit setze man die Führer einer Demokratie mit Terroristen gleich. Kommentatoren wägen ab.

DE VOLKSKRANT (NL)

Endlich eine rote Linie

Volkskrant-Kolumnistin Ibtihal Jadib verteidigt den Chefankläger des IStGH, Karim Khan:

„Khan ist der erste, der wirklich eine rote Linie zu ziehen wagt. Statt ihn zu bedrohen oder unter Druck zu setzen, sollten wir erleichtert aufatmen, dass jemand noch versucht, das internationale Recht zu handhaben. All die schönen Verträge sind nicht nur zur Zierde da. Bei möglichen Verletzungen müssen wir bereit sein, Verbrechen festzustellen, egal wer auch dahinter steckt. Mit den Worten von Khan gesprochen: 'Schauen Sie sich die Beweise an, schauen Sie sich das Verhalten an, schauen Sie sich die Opfer an und blenden Sie die Nationalität aus.'“

Ibtihal Jadib
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POLITIKEN (DK)

Forderung abzulehnen wäre Heuchelei

Auch Politiken unterstützt die Anklagebehörde:

„Ob die Voraussetzungen für den Haftbefehl vorliegen, muss das Gericht entscheiden, doch der Staatsanwalt sendet mit seiner Entscheidung genau das richtige Signal. Das Signal, dass jeder für sein Handeln zur Verantwortung gezogen werden kann. Auch aus westlichen Ländern und von unseren Verbündeten. ... Das Völkerrecht ist universell, das ist der Grundgedanke, und deshalb ist es entscheidend, dass der Westen die Forderung des IStGH-Staatsanwalts nach Haftbefehlen unterstützt. Alles andere würde uns als Heuchler der schlimmsten Sorte entlarven.“

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SVENSKA DAGBLADET (SE)

Unglückliche Gleichsetzung

Khan und seine Mitstreiter hätten sich klüger anstellen können, kritisiert Svenska Dagbladet:

„Wenn der Chefankläger des IStGH sagt, dass 'niemand über dem Gesetz steht', was natürlich richtig ist, und im gleichen Atemzug die Verhaftung sowohl der Terroristen als auch derjenigen fordert, die für die Rückgewinnung ihrer entführten Bürger kämpfen, ist die Asymmetrie im Bild bestechend. ... Dies bedeutet nicht, dass der IStGH die Frage, ob Israel Kriegsverbrechen begangen hat, nicht untersuchen sollte. ... Die Staatsanwaltschaft beim IStGH verfügt jedoch über einen erheblichen Ermessensspielraum, welche Fälle sie verhandelt und wie sie sie präsentiert. Die wichtige Aufgabe, mögliche Kriegsverbrechen zu untersuchen, könnte nun eingeschränkt werden, und die Relevanz des IStGH ist gefährdet.“

Tove Lifvendahl
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SPOTMEDIA (RO)

Den 7. Oktober nicht vergessen

Spotmedia betont die Verantwortung der radikal-islamischen Hamas für die aktuelle Situation:

„Die israelische Offensive im Gaza geschah nicht ohne Fehler, Premier Netanjahu ist ein mehr als fragwürdiger Anführer. Er hat durch seinen Anti-Justizkampf das Land geschwächt, bis dessen Verletzlichkeit von der Hamas ausgeschlachtet wurde. Jedes zivile Opfer ist eine große Tragödie und jeder einzelne Fehler muss bestraft werden. Aber das erlaubt nicht, dass man den 7. Oktober vergisst, dass man den Terrorakt vergisst, der die Erwiderung ausgelöst hat, dass man vergisst, wer Zivilisten als menschliche Schutzschilde benutzt, dass man die Geiseln vergisst, dass man vergisst, dass die Opfer und ihre Familien [in Gaza] diese Terroristen gewählt haben.“

Ioana Ene Dogioiu
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DER STANDARD (AT)

Ungewollte Schützenhilfe für Bibi

Der Haftantrag gegen Israels Premier verschlimmert die Krise sogar, meint Der Standard:

„Er kommt zu einem Zeitpunkt, an dem der äußere und innere Druck auf Netanjahu, den Krieg zu beenden oder zumindest zu einer politischen Lösung hinzuführen, auf einen Höhepunkt zusteuert und den Fortbestand der Regierung zunehmend gefährdet. Doch nun solidarisiert sich das Land mit dem Premier, was Netanjahu innerlich jubeln lässt. Seine Attacke auf Khan, den er 'einen der großen Antisemiten der Moderne' schimpft, ist maßlos übertrieben und ein Beispiel, wie Netanjahu den Antisemitismusvorwurf ständig instrumentalisiert. Aber die Causa spielt ihm und anderen Hardlinern in die Hände, schwächt seine Kritiker und könnte den Krieg verlängern, statt ihn zu verkürzen.“

Eric Frey
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JUTARNJI LIST (HR)

IStGH emanzipiert sich von den USA

Jutarnji list findet das Vorgehen angesichts der ablehnenden Haltung Washingtons bemerkenswert:

„Obwohl die USA den IStGH formell nicht anerkennen, unterstützen sie in manchen Fällen (sprich: wenn es ihnen passt) seine Arbeit leidenschaftlich. So letztens geschehen bei der Untersuchung von Putins Kriegsverbrechen in der Ukraine, die die USA bedingungslos finanziert haben. ... Da sie seine Arbeit gesponsert und überwacht hat, war der IStGH bisher sehr von der Unterstützung der Supermacht abhängig. ... Dass sich der IStGH ohne den Segen der USA zu so einem Schritt entschlossen hat, zeigt, wie autonom er in den letzten Jahren geworden ist. Das war seinerzeit so auch gedacht, als man sich auf das Römische Statut einigte und den IStGH gründete.“

Tea Trubić Macan
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Israel/Hamas: Kontroverse um IStGH-Haftbefehlsantrag
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Assange darf noch einmal in Berufung: Was heißt das?

Der britische High Court erkennt keine genügenden Zusicherungen, dass sich Julian Assange bei einem Verfahren in den USA auf die Meinungsäußerungsfreiheit berufen kann. Diese wollen Assange wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente den Prozess machen. Nun darf der Wikileaks-Gründer erneut in Großbritannien gegen seine Auslieferung in Berufung gehen. Kommentatoren debattieren, wie es mit dem Fall weitergehen könnte und sollte.

CORRIERE DELLA SERA (IT)

Absprache rückt näher

Hinter den Kulissen tut sich etwas, schreibt Corriere della Sera:

„Ende März berichtete das Wall Street Journal über eine Einigung mit dem US-Justizministerium, die eine Freilassung von Assange ermöglichen und der Regierung Biden die Auseinandersetzung mit einer unangenehmen Angelegenheit ersparen würde. ... Gemäß der Vereinbarung müsste sich der Wikileaks-Gründer in einem geringfügigeren Anklagepunkt schuldig bekennen, nämlich, was die ungenügende Behandlung geheimer Informationen betrifft. Assange könnte diesen Schritt vor Ort tun, ohne die USA zu betreten. Die Londoner Haft – fünf Jahre – würde auch auf die Verurteilung in den USA angerechnet. Dies würde es dem Aktivisten ermöglichen, das Gefängnis zu verlassen, ohne eine erneute Verhaftung befürchten zu müssen.“

Marta Serafini
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THE SPECTATOR (GB)

Auslieferung wäre Todesstoß für Pressefreiheit

Auch The Spectator hofft, dass dem Ersuchen der USA nicht nachgegeben wird:

„Eine Abschiebung würde die lebenswichtige Fähigkeit der Presse in Großbritannien in Gefahr bringen, über ausländische Regime – unabhängig von deren Gesetzen – veröffentlichen zu dürfen, was sie will, solange es den eigenen Gesetzen nicht widerspricht. ... Das liberale Beharren darauf, keinem anderen Staat bei seiner schmutzigen Tätigkeit zu helfen, indem man dessen Dissidenten verhaftet, egal wie freundschaftlich die Beziehungen auch sein mögen, war einst ein lobenswertes Merkmal Großbritanniens. ... Es spricht viel dafür, dass Rishi Sunak ein Gremium einrichten sollte, das unser Auslieferungsgesetz überprüft, um sicherzustellen, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passiert.“

Andrew Tettenborn
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TAGESSCHAU.DE (DE)

Endlich freilassen – auch mit Blick auf die Zukunft

Das ist noch kein Sieg für Assange, betont tagesschau.de:

„Das Team um Julian Assange muss weiter kämpfen, dass der Australier nicht abgeschoben wird. Er hat lediglich Zeit gewonnen. Dieses Verfahren dürfte noch mindestens einige Monate dauern. Es ist bitter, dass Assange diese Zeit im Gefängnis verbringen muss - ohne Urteil - wo er schon seit mehr als fünf Jahren einsitzt. Das, was mit Assange passiert, ist eine Schande. ... Wenn Herausgeber und Journalisten wegen Spionage angeklagt werden, dann ist die freie Presse in Gefahr. Die Schwelle, den nächsten deswegen vor Gericht zu zerren, sinkt. Julian Assange muss freigelassen werden.“

Christoph Prössl
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