Vergleich der Atommüllendlagersuche mit dem Pandemie-Management sowie dem Umgang mit der Klimaerwärmung
Die Endlagersuche hat eine jahrzehntelange Vorgeschichte. Sie wandelte sich von harten Top-down-Entscheidungen zu partizipativen mit Revisionsmöglichkeiten.*
Nach dem Scheitern von Gorleben erscheint sie in Deutschland fast aussichtslos. Andererseits ist sie in Finnland gelungen*, freilich gibt es offenbar auch "Dunkle Seiten des Konsenses"*
Das Pandemiemanagement musste ganz schnell vorangetrieben werden, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Deshalb begann es mit einer harten Regierungsentscheidung für den Lockdown. Darauf folgte ein Versuch von mehr Beteiligung zumindest durch die Ministerpräsidenten. Der Versuch war sehr umstritten, weil er zu sehr unterschiedlichen Lösungen führte, die aufs Ganze gesehen so widersprüchlich wirkten, dass sie nicht wirklich überzeugten.
Das Management des Klimawandels hatte einen langen Vorlauf. Schon in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde vor einem Anstieg des Meeresspiegels gewarnt. Doch die Ölindustrie wiegelte ab, ja sie bezahlte sogar jahrzehntelang Gutachten, die die Klimaerwärmung bestritten. So ist die Zeit für eine wiche Entscheidungsfindung jahrzehntelang verschlafen worden. Es kam nur zu halbherzigen Kompromissen.
Ob harte Entscheidungen vermieden werden können, hängt von der Geschwindigkeit des Umbaus zur Nachhaltigkeit ab. Der Bericht des Club of Rome von 2012 zweifelte schon damals daran: "Die reichen „Länder werden nicht in die Anarchie stürzen, aber sie werden kein ausreichend schnelles Wachstum schaffen, um Arbeitslosigkeit und Ungerechtigkeit zu beseitigen. Obwohl es möglich wäre, werden sie ihre Wirtschaft nicht neu beleben können, weil sie nicht in der Lage sind, die notwendigen Entscheidungen zu treffen.“ (S. 374)
* Das Standortauswahlgesetz sah bei der Suche nach dem bestmöglichen Standort, an dem die Abfälle eingelagert werden sollten, ausdrücklich eine transparente und dialogorientierte Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Das BASE war rechtlich nicht nur dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren, sondern diese auch am Auswahlverfahren als "Mitgestalter" (Paragraf 5 StandAG) einzubeziehen. Damit wurde nicht zuletzt einem gesellschaftlichen Bedürfnis nach Partizipations- und Kommunikationsgerechtigkeit entsprochen, die das damalige politische System zunehmend prägten. Im Oktober 2020 lud das BASE zum Online-Auftakt der ersten formellen Öffentlichkeitsbeteiligung ein, [...]
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