Dass das Kölner Landgericht Rechtsunsicherheit in Deutschland schafft, wo seit Jahrzehnten unangefochten ein Brauch geübt wird, der von einem Drittel der Menschheit seit vielen Jahrhunderten geübt wird, scheint wenig sinnvoll. Es hätte vielleicht erst einmal 95 Thesen zu Körperverletzung und Beschneidung in Fachkreisen kursieren lassen sollen, wie es ein nicht ganz so selbstbewusster Wittenberger Theologe in einem ein schon damals strittigeren Fall getan hat. Es hätte aber auch urteilen und den Gesetzgeber zur Schließung einer Gesetzeslücke auffordern können. Denn dass sowohl Ähnlichkeit als auch Unterschiede zur weiblichen Beschneidung bestehen, die seit einiger Zeit in großen Teilen der Welt kritisch gesehen wird, ist offenkundig.
Aber die Diskussion halte ich für sinnvoll. Sie dürfte allerdings von beiden Seiten etwas zielgerichteter geführt werden. Das könnte eine Hilfe für den Gesetzgeber sein.
(Ich habe länger gezögert, etwas zu dieser teils sehr emotional geführten Diskussion zu schreiben.) (vgl. auch SZ)
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